Haftungsausschluss

Haftungsausschluss, Impressum, Datenschutz, Regeln,Virtuelles Hausrecht, Juristische Forschung, (AGB) usw.

(Bitte beachten Sie diese Seite befindet sich noch im Aufbau, es können also jederzeit noch Änderungen kommen, danke für ihr Verständnis, es beinhaltet aber schon einmal das wichtigste um Missverständnissen vorzubeugen.)

Eine Datenschutzerklärung muss nicht langweilig sein, Sie können viel von mir viel lernen. Viel Spaß beim Lesen wünsche ich! Ich habe es bewusst so gehalten das es jedermann versteht aber auch wichtige Punkte gekürzt eingebracht.

wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Sehr geehrte Damen und Herren, diese gilt übergreifend für alle Seiten die unter der Domain deutschepetitionen.de sowie deren Subdomains zur Verfügung stehen. Für externe Inhalte wird keinerlei Haftung oder Verantwortung übernommen. Die Formulierung wir und ich mag stellenweise nicht richtig sein, aber auf Dauer gesehen dennoch richtig!

Kurzfassung: Lesen und schreiben ist nur nach einer Registrierung möglich! Außer das was eh öffentlich ist. Wenn es Probleme bei der Registrierung gibt, bitte bei der unten angegebenen Mailadresse melden. Sehen sie auch in ihren Spam Ordner nach, ob dort nicht die Aktivierungsmail verschollen ist. Diese Foren und Sozialen Kontakt Seiten ist für den Privaten Gedankenaustausch gleichgesinnter gedacht und um eine Problematik zu erarbeiteten. Wir lassen jeden die Freiheit selbst seine Beiträge jederzeit Löschen zu können, oder zu editieren. Bei Missbrauch erfolgt aber die dauerhafte Sperrung. Neue Themen können nicht gelöscht werden, da dadurch die Beiträge anderer mit gelöscht würden. Es gibt diverse Filter und Firewalls die, die Zugänge begrenzen um Missbräuche zu verhindern und um Sie und uns selbst zu schützen! Es gibt Petitionen mit und ohne Speicherung der IP Adresse, das hat den Grund, wenn man echte Ergebnisse haben will muss man alles mögliche machen um Missbräuche zu verhindern. In der Regel werden nach Abschluss, einer Umfrage alle IPs automatisch gelöscht und nur noch das Endergebnis bekannt gegeben bzw. dem jenigen übergeben der diese Petition eingefordert hat, wer also versucht zu bescheißen der darf sich nicht wundern wenn die Kripo bei ihm klingelt da wir solche Vorsätzlichen Verstöße auch zur Anzeige bringen. Auf Seiten wo ihr Personalausweis gefordert wird, werden ihre Daten nicht gespeichert, sondern es wird nur die Echtheit geprüft um Missbräuche zu verhindern, eine Speicherung ihrer Personen bezogenen Daten erfolgt also nicht! Es werden daraus Digitale Schlüssel erstellt, die ihre Echtheit bestätigen und eine Zugrückverfolgung nicht möglich machen! Wer versucht Wahlen zu manipulieren macht sich strafbar. Wird sowas festgestellt kann das Ergebnis korrigiert werden und die jenigen werden dauerhaft gesperrt um einen erneuten Missbrauch zu verhindern. § 107a Wahlfälschung. Nach Abschluss einer Petition ist angedacht, das wir die IPs zu einer Petition von Hand löschen und nur die Unterzeichner stehen lassen. Außer es ist so gewollt um die Echtheit später nachprüfen zu können. Je nach Fall. Wie gesagt, es ist wichtig die IP vorübergehend zu speichern um Missbräuche auszuschließen! Eine Übergabe mit IP Adressen, kann und darf generell nur erfolgen an Regierungsbehörden oder Polizeibehörden erfolgen, oder bei Sammelklagen an einen Anwalt! Die Vorgehensweise ist in jeden einzelnen Fall zu ermitteln. Der Betreiber kann direkt Ergebnisse weiterreichen, ist aber kein muss! Angedacht ist eher, das mehrere sagen schaut her wir haben abgestimmt! Da steht es! Und wenn man das anzweifeln will, dann kann ich den verantwortlichen das echte Ergebnis dann um die Ohren hauen.

Theoretisch wäre es auch möglich, das jeder der unterzeichnet damit eine Mail mit dem selben Inhalt abfeuert um denen zu zeigen das wollen wir nicht! Von der Idee her finde ich selbst das klasse , aber versetzen Sie sich mal in die Lage des Beamten der dann 2 Mil. Mails bekommt wo immer der selbe Käse drinnen steht? Da würde jeder diese Mail sperren! Da ist es besser wenn jeder selbst was verfasst ! Und genau deshalb lassen wir das auch nicht zu ! Wenn dann schicken wir abschließend eine Mail abschließend und geben das öffentlich bekannt das dem so ist !

Weitergabe der Daten an 3te und 4te usw. Wir untersagen dieses ausdrücklich und verbieten das ! Dieser Datensatz darf immer nur für den Zweck verwendet werden, für was er Ursprünglich gedacht war! Für fremde Missbräuche übernehmen wir keinerlei Haftung! Sie sollten uns aber in diesen Fall Informieren, weil wir denen dann auch jeden Zugang sperren! Auf Lebenszeit! Und da braucht keiner dann kommen, das wir Zensieren würden! Wer versuchte zu bescheißen und wurde gesperrt, tja Pech gehabt! Und wenn es nach meinen Denken gehen würde, dann würde ich vor jedem Test sogar einen kleinen Idioten Test voran stellen! Sprich wer den nicht besteht? Der kann auch nicht ernst genommen werden. 3×4= Donnerstag, und sich aufführen wollen warum er nicht zugelassen ist. Verstehen Sie was ich meine?

PMs und Systemmitteilungen:

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin das ihre Nachrichten PM oder Systembenachrichtigungen über einen Unverschlüsselten Dienst weitergeleitet wird! Das selbe gilt für Mails die über die Websysteme versendet werden können! Auch wenn diese Seite selbst SSL geschützt ist! Für Vertraulich Dinge benutzen Sie bitte ihr eigenes Verschlüsseltes Mailprogramm z.B. Thunderbird. Löschen Sie generell alle Mails die Sie gelesen haben zu ihrer eigenen Sicherheit zu ihren eigenen Datenschutz! Zwar könnte man Verschlüsselungen dafür anbieten, doch das Problem dabei ist das Sie selbst dann das auch entschlüsseln können in 99,9 % aller fälle ist das eben leider noch nicht der Fall! Generell wird immer nur ein Teil der Nachrichten übermittelt um Sie darauf hinzuweisen, das Sie eine neue Nachrichten haben. Passwörter werden generell nicht übermittelt sondern sie werden immer nur zu einer Seite geführt, wo ihnen dann Zeigt wie es weiter gehen muss.Und nicht vergessen immer auch mal in ihren Spam Ordner nachsehen ob die Mail nicht dort gelandet ist !


Vorwort:
Wir lehnen die Erkennungszeichen und Gedankengut der Nationalsozialisten (1933-1945) strikt ab! Ein Wort vorab ! Das Deutsche Reich hat nichts mit den Verbrechen des angeblich „1000“ Jährigen Krieges von 1933 -1945 zu tun ! Es geht um das Deutsche Volk, was es schon seit 1000 von Jahren gibt, sonst nichts! Nazis, Links, Rechts oder sonstige Extremisten, sowie Religions- Vernatiker, sind hier fehl am Platz! Wir dulden keinerlei Aufrufe zur Gewalt, Drogenverherrlichung, Landesfriedensbruch usw. Wer Deutsche generell als Nazis oder als Reichsbürger betitelt, ist selbst der größte Rassist und Faschist ! Das besagte StAG ist von AH, und wenn die BRD dieses weiterführt, was sind dann alle Deutschen? Wenn wir Deutsch diesen Missbrauch erkennen ist es erst recht ein Grund zu sagen NEIN DAS WOLLEN WIR NICHT! Auch ein Deutscher hat ein Recht auf alle Menschenrechte sowie seine Daseinsberechtigung! Wir handeln frei von parteipolitischen sowie religiösen Vereinigungen und Zwängen (z.B. Partei, Gewerkschaft, Scientology, Geheimbund, Logenvereinigungen usw.) Das einzige was wir aufrecht erheben ist das RuStaG von 1913 sowie die echte Verfassung des Deutschen Reiches von 1871, als Richtwert wo man ganz genau nachverfolgen kann, welche Gesetzgebungen heute noch seine Gültigkeit besitzen, auch wenn dieses immer verschwiegen wird. Wenn derartige Themen hier erscheinen, dann dient das zu Schulungszwecken und bedeutet nicht deren Verherrlichung! Unser Streben ist die immer noch gültige Verfassung von 1871 und keine Verherrlichung der Weimarer Verfassung, oder sonstiges! Die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 formuliert: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen. So sehen wir das auch ! Aber ein Deutscher muss sich nicht dafür verstecken oder Schämen das er ein Deutscher ist ! Auch ein Deutscher ist ein Mensch und hat diese Rechte ! PUNKT

Wer versucht das Ganze zu Missbrauchen wird in der Roten Liste geführt.

Da die Bundeswahlordnung, die Landeswahlordnungen und Kommunalwahlordnungen, sowie alle Ordnungen, die für Wahlen jeglicher Verwaltungen, immer noch unter dem Besatzungsstatut angewandt werden, ist auch klar, das was den wirklichen willen des Volkes angeht, alles nur ein Bluff ist. Deutschepetitionen.de ist bestrebt mit diesen Seiten Aufklärung zu schaffen und unzensierte Umfragen zur verfügung zu stellen. Der Betreiber der Seite ist darüber hinaus bestrebt alles möglich Technische umzusetzen und sogar über die Datenvorschriften hinaus, soviel Sicherheit zu bieten wie nur möglich. Sollten Sie etwas bemerken, dann melden Sie uns das bitte via Mail das wir diese Lücke sofort schließen können. Die Seite beinhaltet mehrere Firewall und Technische Rafinessen die ständig erweitert werden um uns selbst und Sie schützen zu können. Über Einzelheiten dazu geben wir keinerlei Auskunft, da dies sonnst deren Schutz wirkungslos machen würde, wenn Angreifer wissen wo was ist. Wenn Sie keinen Zugang zu dieser Seite bekommen, könnte es also sein, das die Seite erkannt hat das ihr PC selbst mit einen Trojaner verseucht ist oder aber bemerkt hat, das jemand heimlich mitliest und deshalb die Verbindung trennt! Die SSL Verbindung ist dabei das Minimum um Übertragungen abhörsicher zu haben. Meine eigene Erfahrung ist, das die meisten Seiten einen nur aushorchen wollen, weshalb es nahe lag selbst eine Seite aufzubauen, wo ich ganz genau weis das die Daten auch da sind wo sie sein sollen und nicht hintenherum irgendwo weiter gegeben werden. Die gesamte Seite wird so aufgebaut, das sie sich Qausi Automatisch von Zeit zu Zeit selbst bereinigt und alte Datensätze automatisch gelöscht werden, die nicht mehr gebraucht werden.

Forums Regeln, um einen geregelten Ablauf zu garantieren, sind folgende Regeln in diesen Forum zu beachten:
Wir Behalten uns das Recht vor Störenfriede kommentarlos zu sperren !
Das Forum die Sozialen Plattform und Umfrage und Petitionsseiten, mit seinen Mitgliedern ist bestrebt zu diesen einen freundschaftlichen Kontakt zu pflegen.
Das Forum dient dem Zweck, sich mit anderen Menschen aus Deutschland auszutauschen zu können und um Gesetzesbeschlüsse zu diskutieren. Damit dies friedlich und gesittet abläuft, gelten folgende Regeln für das gesamte Forum. Durch die Annahme unserer Regeln garantierst Sie, dass Sie keine Beiträge verfasst, die obszön, vulgär oder sexuell orientiert sind, oder die sonst in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstoßen. Kritisieren ja, beleidigen nein!
Der Umgang miteinander Beleidigungen, illegale Links und Inhalte sowie sonstige Störungen der Diskussionen sind zu unterlassen und werden von den Moderatoren umgehend entfernt. Unterhaltungen können in den dafür vorgesehenen Internen bereichen oder aber z.B. im Chat geführt werden. Sollten Probleme oder Unzufriedenheiten mit Mitgliedern auftreten, so benutzt das Kontaktformular, um die Angelegenheit zu klären. Sie können auch diverse User auf ignorieren setzen. Nicknamen, die beleidigend oder anstößig sind, sind verboten
Weiterhin verboten sind Beiträge mit extremistischen, rassistischen und pornografischen Inhalten sowie jegliche Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen.
Fällt jemand durch wiederholte Störung der allgemeinen Ordnung auf und ändert sein Verhalten auch nach mehrmaligen Hinweisen / Aufforderungen nicht, werden entsprechende Maßnahmen getroffen, den Forenfrieden zu wahren bzw. wiederherzustellen.Benutzernamen Nicknamen, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind nicht erlaubt. Eingetragene Warenzeichen oder Namen von Prominenten sind nicht erwünscht. Benutzernamen, die Teil einer URL sind, sind erlaubt, aber nur, wenn diese URL nicht zu einer Seite führt, deren Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen.
Doppelnicks sind zu vermeiden. Bei offensichtlichem Gebrauch von Doppelnicks kann es zu Sanktionen bis hin zu Sperrungen kommen!
Dies ist ein öffentliches, deutsches Forum und untersteht somit den Gesetzen Deutschlands. Das heißt, dass die geposteten Inhalte geltendem Recht entsprechen müssen und keine Persönlichkeitsrechte verletzen dürfen.
Sprache, ausschlieslich Deutsch! Jeder Benutzer sollte sich merkbar bemühen die Regeln der Rechtschreibung zum größten Teil einzuhalten. Korrekturlesen ist in jedem Fall angebracht. Wörter, die falsch geschrieben sind, können andere Benutzer nicht über die Suchfunktion finden und eventuell auch nicht verstehen. Der Administrator oder Moderatoren könnten ihre Fehler überarbeiten.
Suchfunktion Viele Fragen sind auch bereits im Forum erläutert und können sehr schnell über die Suchfunktion abgerufen werden. Auch wenn die Suche aufwendig erscheint, ist sie in den meisten Fällen der schnellste Weg, die gewünschten Lösungen zu bekommen, da man nicht auf Antworten anderer Benutzer warten muss, oder aber um zu vermeiden das ein Thema 50x da ist.
Formulierung einer Anfrage / Richtlinien beim Schreiben eines neuen Themas
Der Titel eines Themas sollte so aussagekräftig wie möglich gewählt werden. Wörter wie „Hilfe“ oder „dringend“ haben im Titel sowie im eigentlichen Beitrag nichts zu suchen. Die eigentliche Anfrage sollte so präzise wie möglich formuliert werden, Rückfragen kosten schließlich Zeit.
Grundsätzlich gelten die folgenden Richtlinien was den Inhalt betrifft:
keine Attacken auf Personen, nur auf Tatsachen
keine Links oder Bilder zu rechtsextremen/illegalen/pornographischen Seiten
keine unnötigen Schimpfwörter, Flüche etc. die über das erträgliche Maß hinaus gehen
keine Emoticon Lawinen, Smylies vermeiden.
keine übertriebenen Spam-Posts (Posts ohne irgendwelchen nützlichen Sinn)
keine Verweise / Links auf Auktionen in Internet (ebay u.ä.)

Bei Fragen oder Beschreibungen solltet Ihr Bitte auf folgendes bei euren Beitrag achten
verwende klare Titel, die Dein Anliegen schildern z.B. Vorlage für Beamtenaufklärung
bevor du schreibst, schaue Bitte erst im Forum mit der Suche, ob die Frage nicht schon gestellt und sogar beantwortet wurde
Private Nachrichten Private Nachrichten sind ausschließlich für private bzw. nicht-öffentliche Themen gedacht. Der Missbrauch führt zum Ausschluss. Der Admin kann bei dem Verdacht des Missbrauchs die PMs einsehen! Bitte Löscht regelmäßig alte Nachrichten! Es sollten nie mehr als 10 Nachrichten abliegen. Dies ist kein Ort für Privates Techtelmechtel benutzen Sie dafür ihr Privates E-Mail Konto.

Signaturen Jedes Forum Mitglied, wird gebeten höchstens 1 Bild in der Signatur einzufügen! Wenn ein Bild verwendet wird, bitte nicht mehr als 5 Zeilen Text dazu. Bitte verwendet keine Bilder mit pornographischen, illegalen oder rechtsextremen Inhalten, oder sonst irgendwelche anstößige Grafiken die andere attackieren. In der Signatur, wie in den Posts keine Texte mit pornographischen, illegalen oder rechtsextremen Inhalt schreiben oder auf Seiten mit pornographischen, illegalen oder rechts-links-extremen Inhalt verweisen. Auch keine Attacken auf andere und Texte die sonst wie anstößig sind. Sollte dennoch eine Signatur nicht in der Norm sein, werden wir Amins diese Signatur sofort, und ohne Vorankündigung löschen!
Eigene Homepage im Profil Wie im Forum auch, darf im Profil keine Homepage eingetragen sein, deren Inhalte in irgendeiner Form rechtswidrig sind.
Avatar-Richtlinien Es dürfen keine Bilder mit pornographischen, illegalen oder rechtsextremen Inhalt oder sonst wie anstößige Bilder verwendet werden. Das Avatarbild darf nicht größer als 4kb und 100x100px sein.
Werbung Kommerzielle Werbung ist nicht gestattet und wird umgehend entfernt. Auch das Bewerben nichtkommerzieller Seiten sollte nach Möglichkeit zuvor mit einem Moderator oder Admin abgesprochen werden. Ausnahme ist die Antwort auf eine direkte Frage in einem Thema oder Beitrag danach, wenn es den dienlich ist.
Wenn Dir das Forum nicht gefällt, brauchst du das nicht ständig verkünden. Wenn Dir ein anderes Forum besser gefällt, dann geh in das andere Forum. Eine Bewerbung für andere Foren mit gleichem Thema wird daher kommentarlos gelöscht.
Anbieten und Verkauf von Gütern und Dienstleistungen Im Forum selbst ist das Anbieten und der Verkauf von Gütern und Dienstleistungen nicht erlaubt. Wenn in diesem Forum auf z.B. Verkaufsangebote Dritter aufmerksam gemacht wird, so trägt ausschließlich der Autor des Beitrags die Verantwortung dafür. Die Betreiber haben keinen Einfluss auf diese Angebote und tragen auch keine Verantwortung dafür.
Urheberrecht Bei der Erstellung neuer Themen oder Beiträge haben die Benutzer des Forums darauf zu achten, dass kein urheberrechtlich geschütztes Material ohne Angabe der Quelle veröffentlicht wird. Weiteres ist bei der Verwendung von Bildern und Grafiken darauf zu achten, dass immer ein entsprechender Abbildungsnachweis eingefügt oder mit dem Rechteinhaber Kontakt aufgenommen wird. Es dürfen keine Bilder eingebunden werden auf dem Sie nicht selbst die Urheberrechte haben oder legale Lizenz freie Bilder sind. Hierzu sei auch folgendes erwähnt…

Bitte beachten Sie, der Inhalte einer PM (Private Mitteilung) oder einer E-Mail vertraulich sein kann, und ist ausschließlich für den bezeichneten Adressaten oder Verteiler Kreis bestimmt ist. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat/Empfänger dieser E-Mail oder dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, dass der Inhalt urheberrechtlich oder datenschutzrechtlich geschützt sein kann, und dass jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail unzulässig und strafbar ist, im Sinne des Geheimnis Verrates. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall bitte umgehend mit dem echten Absender der E-Mail in Verbindung zu setzen. Sie dürfen den Inhalt dieser Nachrichten nicht an 3te weitergeben, auch keine Auszüge daraus, oder gar z.B. in Facebook veröffentlichen ohne das wissen des Erstellers der Nachricht! Außer wenn dessen Inhalt ausdrücklich zur öffentlichen Weitergabe ausgerufen wurde. Es ist das selbe, wie wenn Sie die Post ihres Nachbarn ungefragt öffnen und lesen würden und somit, ist es ein strafbarer Tatbestand, wegen Verletzung des Post und Fernmeldegeheimnisses. Gleiches gilt auch für Videoaufnahmen! Das Fernmeldegeheimnis (auch Telekommunikationsgeheimnis genannt) ist ein Verbot des unbefugten Abhörens, Unterdrückens, Verwertens oder Entstellens, von Fernmelde- (Mail-, Fernschreib-, Fernsprech-, Funk- und Telegrafen-) Botschaften. Es kann dadurch auch zu einer Unterlassungsklage, Schadensersatz kommen, bzw. wegen übler Nachrede, Identitätsdiebstahl usw. (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Verstoß gegen das Zitier gebot, Geschäftsschädigung, Rufschädigung).

Dazu sei auch gesagt, sie dürfen nicht einfach irgendwelche Behördenschreiben ungekürzt veröffentlichen! Wenn dann muss das schon Anonymisiert sein sonst kann das ganz schnell Ärger geben!

Der Betreiber der Seite deutschepetitionen.de übernimmt dafür keinerlei Haftung, sondern ist angewiesen im Streitfall den Behörden dies weiter zu geben, jedoch werden wir vorher schon solche Einträge löschen, oder zur Beweissicherung aus der öffentlichkeit entfernen!

Datenschutzerklärung
Alle auf dieser Website erhobenen Daten werden entsprechend den Vorschriften des Datenschutzgesetzes und des Informations- und Telekommunikationsdienstegesetzes behandelt. Eine Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen erfolgt nicht. Die Weitergabe an 3 Personen eines Zuganges ist nicht erlaubt und führt zur sofortigen Sperrung.Die Mechanissmen sind so gemacht um Missbräuche zu verhindern. Wenn Sie z.B. einen Newsletter den Sie erhalten z.B. in Facebook Posten mit ihren Persönlichen Schlüssel brauchen Sie sich nicht zu wundern wenn sie den Newsletter nicht mehr bekommen weil ein fremder auf ihren Abmeldelink geklickt hat. Ein zulässige Variante der Anmeldung ist, wenn Sie z.B. als Familie Mustermann agieren wollen, dann muß das aber auch als dieses erkennbar sein, macht aber wiederum keinen Sinn, wenn es darum geht das auch jeder einzelne Seine Stimme abgeben will.

Adsense & DoubleClick in Bezug auf eingebundenen Youtube Videos im Forumsbereich

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Dazu  sei auch gesagt: Innerhalb unseres Onlineangebotes kommen auch Angebote von Drittanbietern zum Einsatz. Grundlage hierfür ist ebenfalls unser berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO. Für die Inhalte und deren Darstellung (z. B. Videos) ist erforderlich, dass die Drittanbieter die IP-Adresse des Nutzers erkennen. Für die Versendung der Inhalte an den Browser ist dies unumgänglich. Bei der Auswahl der Drittanbieter achten wir darauf, nur jene Anbieter zu verwenden, die die IP-Adresse nur für die Auslieferung der Inhalte nutzen. Außerdem können Drittanbieter Web Beacons oder Pixel-Tags verwenden, um Daten für Statistik und Marketing zu erheben. Hierdurch können z. B. Informationen zu den Besuchern der Webseite ausgewertet werden. Sämtliche Daten können pseudonymisiert in Cookies auf dem vom Nutzer verwendeten Gerät gespeichert werden. Zu diesen Daten gehören unter anderem die technischen Informationen zu Betriebssystem und Browser, sowie Daten zur Nutzung des Angebotes. Diese Daten können ebenfalls mit Daten aus anderen Quellen verbunden werden.

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Geschriebene Beiträge geben nur die Meinung des jeweiligen Autors wieder, nicht aber die Meinung des Foren Betreibers. Für die Richtigkeit der Angaben ist nur der Verfasser verantwortlich. Jeder Besucher haftet für die von Ihm eingetragenen Beiträge allein. Dazu zählen z.B. Texte, Links, Fotos und alle anderen Arten von Dateien. Rechte Dritter dürfen damit nicht verletzt werden. Der Benutzer stellt den Betreibern des Forums von Ansprüchen Dritter frei. Nachrichten die gegen die Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen, werden von den Betreibern sowie deren Vertreter sofort gelöscht, sobald diese davon Kenntnis erhalten oder von anderen darauf hingewiesen werden, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Jedoch werden die Beiträge der Benutzer vor der Veröffentlichung von den Betreibern nicht durchgesehen. Das bereitgestellte Forensystem arbeitet im Echt-Zeit-Modus. Es ist den Betreibern des Forums daher nicht möglich, die unmittelbare Kontrolle über eingestellte Einträge auszuüben. Auch kann nicht garantiert werden, dass alle Beiträge von Betreibern auf einen evtl. Verstoß gegen die oben genannten Punkte automatisch untersucht werden. Es werden aber regelmäßig Wortfilter erweitert. Der Seitenbetreiber übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf unserer Website. Haftungsansprüche gegen den Seitenbetreiber, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Betreibers kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Betreiber behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten (“Hyperlinks”), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

Zu den Petitionen selbst:

Qualitätskriterien: Wir möchten, dass Petitionen ein wirkungsvolles Instrument für politische Beteiligung und öffentliche Diskussionen sind. Deshalb setzen wir für das Einreichen voraus, dass die Petition unseren Qualitätskriterien entspricht. Wer sich nicht daran hält ? Tja Pech gehabt! Wir werden ganz sicher keine Petitionen einstellen als Beispiel, A. M. Die Sau muss weg ! Wer ist dafür ? Oder die Juden haben das Land zu verlassen sofort! Wenn Sie sowas einstellen haben Sie die Garantie sofort auf der Sperrliste zu landen !

Es kann entschieden werden was alles gespeichert oder veröffentlicht werden soll, wir sehen die beste Form aber darin, das keinerlei Daten ihrerseits weitergegeben werden sondern das jeder selbst sagen kann, passt mal auf ihr Gasköppe hier haben wir den Nachweis das XXXX Menschen mit eurem Gedöns so garnicht einverstanden sind ! Siehe das Ergebnis dazu !! Und die Menschen dahinter bleiben Anonym! Wir müssen das aber prüfen um Missbräuche zu verhindern, sprich ihre Daten belieben nur hier das End Ergebnis wird dann ausgegeben und und danach alles gelöscht so das man sagen kann schaut her 200.000 Deutsche sind der Meinung! Also hört auf hier irgend einen Scheiß labern zu wollen! Denn genau betrachtet missbraucht doch die Bunzelregierung  Petitionen erst recht um die zu verfolgen zu können die nicht nach ihrem Munde reden und lachen sich dann noch eins , nach dem Motto aha! Jetzt wissen wir ganz genau welche Leute wir eine Zersetzung zukommen lassen müssen damit wir auch schön brav an der Macht bleiben !

Zeichnungsfrist: Wir reichen die Petition nach Ende der Unterschriftensammlung nicht selbst ein, nur wenn dieses vorab so vereinbart ist! Wenn die Petentinnen und Petenten diesen Schritt nicht bereits selbst gegangen sind gilt das für jeden selbst dies einzureichen! Nach dem Motto schaut hin wir sind so viele! Ihr könnt uns nicht ignorieren! Ist die Zeit verstrichen können wir das ganze Thema nochmals verlängern. Generell gehen wir immer von 1 Jahr,  ein halbes Jahr aus!  Oder es bleibt bei einer Umfrage ohne Enddatum! Maximal 10 Jahre. Sie können daraus auch erkennen daraus erkennen, das ihr Vorhaben ein Flopp ist !

Resonanz: Die Petition sollte ein Mindestmaß an Resonanz (51% Unterschriften) aufweisen, wenn ein Mindestwert vorgegeben ist. Damit wollen wir sicherstellen, dass es ein wirkliches allgemeines Interesse für das Anliegen gibt in der Öffentlichkeit gibt. Generell bedarf eine Petition nur eine Unterschrift, um im Petitionsausschuss behandelt zu werden. Nur in der Digitalen Welt ist das ein wenig komplizierter !  Dazu sei aber auch gesagt, nehmen wir mal an es soll etwas in einem Ort entschieden werden und der Ort hat nur 5 dort lebende, dann ist deren Meinung wichtiger als 10000 anderer. Oder anders gesagt das sind zwar nur 5 Leute aber wenn die Masse dafür oder dagegen gesprochen hat, dann ist das Ergebnis abzuwägen was mehr im Öffentlichem Interesse ist! Wenn es nicht die Rechte der 5 kleinen Mänchen Verletzt oder deren Existenz in Gefahr bringt!


Verstöße gegen diese Regeln (Verwarnungen, Sperren, Änderungen, Löschungen und Schließungen)
Wer gegen die Regeln verstößt, wird ermahnt. Wer trotz Ermahnung fortgesetzt gegen die Regeln verstößt, kann zeitweise oder vollständig von der Teilnahme am Forum ausgeschlossen werden. Das gilt auch insbesonderen wenn erkannt wird das jemand eine Umfrage versucht zu manipulieren.
Sollten Beiträge beleidigende oder rechtswidrige Inhalte aufweisen, behält sich die Administration vor, diese zu ändern, zu löschen.
Es gilt: Wer wiederholt mutwillig gegen diese Regeln verstößt, muss damit rechnen zeitweise oder auch auf Lebenszeit aus dem Forum ausgeschlossen zu werden.
Themen und Beiträge, die gegen diese Regeln verstoßen, werden ggf. kommentarlos gelöscht.
Persönliche Differenzen sind ausschließlich per E-Mail, also außerhalb des Forensystems auszutragen.

Null Poster, wir behalten uns das Recht vor 0 Poster kommentarlos zu löschen ! Da es den Anschein erwägt das der jenige kein Interesse hat, oder nur zum Unruhestiften sein Unwesen treiben will. (Datendiebe)

Salvatorische Klausel
Sollten Teile oder Formulierungen des Impressums, der Board regeln, des Haftungs- und Urheberrechts sowie des Datenschutzes nicht vollständig sein, oder nicht mehr geltendem Recht entsprechen, so bleibt der Rest dieser Regeln davon unberührt. Die Verwendung dieser Regeln, vollständig oder auszugsweise, ist ohne vorherige Abklärung mit dem Forenteam nicht zulässig.
Durch den Beitritt vergeben Sie den Forenbetreiber ein allgemeines Nutzungsrecht ihrer Beiträge. User können ihr Benutzerkonto nicht selbst löschen. Die Kündigung einer Mitgliedschaft im Forum auf Wunsch des Users hat per Mitteilung an den Betreiber, das Forenteam oder durch den im Forum geäußerten Löschungswunsch zu erfolgen. Gelöschte User erhalten den Status „Gast“; ihre Beiträge werden nicht gelöscht! Der Betreiber hat nach den Forenregeln ein einfaches Nutzungsrecht an den eingestellten Beiträgen. Auch kann nicht erwartet werden das Umfragen wo andere sich daran beteiligt haben entfernt werden müssen, nur weil jetzt einer meint alles selbst löschen zu wollen. IPs werden nach X Tagen automatisch gelöscht (datenschutzrechtliches Verbot der Vorratsdatenspeicherung). Nur IP Adressen von Angreifenden Seiten bleiben dauerhaft gespeichert um einen erneuten Angriff zu vermeiden. Beiträge der Mitglieder die in den Öffentlichen Bereich verschoben werden, werden Gesperrt um einen Missbrauch zu verhindern, da jeder volle Schreibrechte hat ohne Zeitbegrenzung. Wenn Sie also möchten das ihre Beiträge gelöscht werden, so müssen Sie das selbst tun bevor Sie ihr Benutzerkonto sperren!

Spam Mailadressen werden nicht akzeptiert, kein wenn kein aber.

 

Google Adsense, Facebook usw. auf solche Tools wird weitgehend verzichtet Sharing Links werden nur geschützt angeboten wie z.B. durch das deutsche Computermagazin c’t hat daher „Shariff“ entwickelt, mit dem sich datenschutzkonforme Teilen-Buttons einbinden lassen, die die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO – Richtlinie (EU) 2016/679) erfüllen. Dieses Plugin setzt das Shariff-Konzept in einer einfach einzusetzenden Form für WordPress um. Ich kann nur jedem raten regelmäßig seine Cookies zu löschen und Tools zu verwenden wie z.B. NoScript das vorab schon verhindert das Scripte ausgeführt werden die man so gar nicht sehen würde. Hinweispflicht zu Cookies Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird. Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern. Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie hier.

https://www.bst-systemtechnik.de/cookies-blockieren-deaktivieren-und-loeschen-browser-einstellungen/

Webcrawler Suchmaschinen und Cyberbots Tja das ist echt ein Problem! Es ist z.B. eine Bodenlose Frechheit, das solche Dienste ungefragt irgendwas auf ihren Seiten auflisten oder Kopien/Spiegeln , Speichern und wieder online stellen ohne das wissen des Betreibers selbst! Unsere Seiten versuchen das so gut es nur irgendwie geht zu unterbinden und bekannte Kandidaten sind auch gesperrt. Weil das auch ein riesiges Sicherheitsrisiko bedeutet, wenn z.B. Auf einer Seite ein Fehler ist und die Gespiegelte Kopie genau dieses Loch weiter offen hält! Soviel zum Thema das angebliche recht auf vergessen, alles Quatsch! Wenn man einen Datenverlust hat mag das ganze ja sogar ganz Praktisch sein, aber wenn da Daten veröffentlicht werden die man eignetlich schon gelöscht hat ist das kein Spaß!

Verantwortlicher i.S.d. Presserechts Nicht nötig da dies eine Private Seite ist, jeder der eine Umfrage einstellt ist somit der verantwortliche für seinen Bericht, der Seitenbetreiber stellt aber auch selbst Berichte ein und verlinkt stets zu der Quelle und verweist damit auf das allgemeine Zitier-recht ohne sich deren Inhalte zum eigen zu machen sondern erstellt dadurch einen neuen Bericht zum Thema. Externes Bildmaterial darf nicht einfach eingebunden werden mittels Copy Paste!

AGBs gibt es nicht da es sich hierbei um eine NPO  Nicht Profit Organisation handelt! Die gutes tun möchte als Ehrenamtliche Tätigkeit.

Kommentare Wenn Besucher Kommentare auf der Website schreiben, sammeln wir die Daten, die im Kommentar-Formular angezeigt werden, außerdem die IP-Adresse des Besuchers und den User-Agent-String (damit wird der Browser identifiziert), um die Erkennung von Spam zu unterstützen. Aus deiner E-Mail-Adresse kann eine anonymisierte Zeichenfolge erstellt (auch Hash genannt) und dem Gravatar-Dienst übergeben werden, um zu prüfen, ob du diesen benutzt. Die Datenschutzerklärung des Gravatar-Dienstes findest du hier: https://automattic.com/privacy/. Nachdem dein Kommentar freigegeben wurde, ist dein Profilbild öffentlich im Kontext deines Kommentars sichtbar. Wird aber auch durch Spamfilter überprüft.

Medien Wenn du ein registrierter Benutzer bist und Fotos auf diese Website lädst, solltest du vermeiden, Fotos mit einem EXIF-GPS-Standort hochzuladen. Besucher dieser Website könnten Fotos, die auf dieser Website gespeichert sind, herunterladen und deren Standort-Informationen extrahieren. Also immer 2x überlegen bevor man etwas veröffentlicht! Damit wisst ihr auch wie Abmahnanwälte sowas zurückverfolgen können.

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Wie lange wir deine Daten speichern Wenn du einen Kommentar schreibst, wird dieser inklusive Metadaten zeitlich unbegrenzt gespeichert. Auf diese Art können wir Folgekommentare automatisch erkennen und freigeben, anstelle sie in einer Moderations-Warteschlange festzuhalten. Für Benutzer, die sich auf unserer Website registrieren, speichern wir zusätzlich die persönlichen Informationen, die sie in ihren Benutzerprofilen angeben. Alle Benutzer können jederzeit ihre persönlichen Informationen einsehen, verändern oder löschen (der Benutzername kann nicht verändert werden). Administratoren der Website können diese Informationen ebenfalls einsehen und verändern.

Datenschutzhinweise zwecks Petitionen Zum Einreichen, Mitzeichnen und Diskutieren von Petitionen auf der Internetplattform deutschepetitionen.de, ist es zwingend nötig das Ihre Daten an die betreffenden Personenkreise übergeben werden, genauso wie wenn sie eine Unterschriftenliste gesammelt haben, da können Sie auch nicht einfach sagen, im Nachhinein ich möchte nicht das meine Daten weiter gegeben werden. Es ist so gedacht, das Sie aber zum Teil immer anonym bleiben, ihre Identität muss aber zwingend fest gehalten sein um Missbräuche auszuschließen. Bezüglich der in den Datenschutzhinweisen verwendeten Fachbegriffe wird auf die entsprechenden Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verwiesen. Diese Seite ist auch bestrebt in einzelnen Bereichen nur Internetzugriffe nur aus Deutschland zu zulassen um Umfragen nicht durch andere Länder oder über Proxyverbindungen verfälschen zu können, was bedeutet das ihre Herkunft abgefragt wird der Verbindung um Missbräuche einzugrenzen, was wiederum aber auch bedeutet um Ihre Daten vor dem Ausland zu schützen.

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Die von Ihnen mitgeteilten Daten verarbeiten wir nur im jeweils dafür erforderlichen Umfang und zu folgenden Zwecken: Durchführung eines Petitionsverfahrens ist z.B. nach Art. 17 Grundgesetz, aber auch im Sinne der allgemeinen Menschen und Bürger bzw. Grundrechte geregelt. zu finden bereits seit 1848 siehe hier http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/1848/content/titleinfo/2222775

siehe auch den Verweis zu:

Artikel 5 Grundgesetz

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das es eben nicht so ist wie man immer behaupten will, ist genau der Grund weshalb diese Seite deutschepetitionen.de entstanden ist!

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (Womit auch die Forenregeln hier gemeint sind!)

Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Nur wird hier nie erwähnt welche Verfassung denn damit eigentlich gemeint ist? Jedoch verrät sich das GG doch selbst durch den Artikel 140 – Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. Kurz WRV. Das ist das Weimarer Diktat und war nie eine Verfassung des Deutschen Volkes selbst!

Und genau deshalb werden hier auch kostenlose Schulungen angeboten werden, damit die Leute auch das Juristendeutsch richtig verstehen können! Und wer das mal verstanden hat, der wird auch erkennen müssen das es eine Verfassung nie durch das Volk selbst gegeben hat oder geben wird, denn es mangelt den meisten schier am Juristischen Verständnis! Sie würden ankreuzen wie die wilden ohne deren wirklichen Sinn auch verstanden zu haben! Und somit ihren eigenen Untergang unterzeichnen! Holzauge sei wachsam! Genauso irrwitzig ist es wenn jemand meint das BGB aufheben zu wollen, denn damit sind erst recht seine Rechte aufgehoben und man ist ein Staatenloser. Genauso das ich bin Mensch Gefasel, dummes Gelaber von ein paar die keine Ahnung haben. 90% Wahrheit und 10 % Lügen sind 100%iger Betrug ! Es ist immer das selbe Spielchen! Haben Sie sich schon einmal gefragt welche Staatsformen es gibt, und wer diese festlegt? Nein, dann denken Sie mal ganz scharf nach! Ein kleines Beispiel dazu… Wenn Frau z.B. Merkel Sagt, das dass Judentum schon immer zum Deutschen Volke gehört hat, dann hat sie nicht gelogen! Warum? Nach der Drei-Elemente-Lehre (auch Drei-Elementen-Lehre genannt) von dem Juden Georg Jellinek ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierende Merkmale ein von Staatsgrenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansässige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie eine auf diesem Gebiet herrschende Staatsgewalt kennzeichnen. Auf Deutsch ohne dem Juden Jellinek hätte es niemals ein Deutsches Reich gegeben! Georg Jellinek (* 16. Juni 1851 in Leipzig; † 12. Januar 1911 in Heidelberg) war ein deutscher Staatsrechtler österreichischer Herkunft. Er gehörte gemeinsam mit Hans Kelsen und dem Ungarn Félix Somló zur Gruppe der österreichischen Rechtspositivisten und galt seinerzeit „als der Vertreter des Staatsrechts aus Österreich“. Hoppla schon wieder ein Österreicher, ja echte Staatslehre kann richtig interessant sein! Jetzt erkennen Sie vielleicht auch was es für eine dreiste Lüge ist was über mich über Google verbreitet wird, indem man mich als angeblichen Antisemiten hinstellen will! Wenn man dort mal meinen Namen eingibt! Und was hat der gute Mann Jellinek dann genau erfunden? Die Legislative (spätantik lateinisch legis latio ‚Beschließung des Gesetzes‘, von lateinisch lex ,Gesetz‘ ; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten. Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative. In einer repräsentativen Demokratie bilden die Parlamente die Legislative. In Staaten mit Elementen direkter Demokratie tritt im Einzelfall auch das Volk als Gesetzgeber auf (Volksgesetzgebung). Aber Hallo! Jetzt verstehen Sie auch meinen Wink, wer legt den Fest wie ein Staat aufbaut sein muss?

Stichwort Volksgesetzgebeung…. Wissen Sie was da drinnen steht? Staats- und Volksschutzgesetz Gesetz zum Schutz der Staats- und Gesellschaftsordnung des Deutschen Reiches vom 21. Oktober 1878 spätestens jetzt müssten bei jeden alle Alarmglocken Leuten!

Vereine, welche durch sozialdemokratische, sozialistische und kommunistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung bezwecken, sind zu verbieten. Dasselbe gilt von Vereinen, in welchen sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährdenden Weise zu Tage treten. Den Vereinen stehen gleich Verbindungen jeder Art. usw.

Zu finden unter
https://de.wikisource.org/wiki/Kategorie:Deutsches_Reichsgesetzblatt

und Bitte nicht damit verwechseln!

Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. I S. 83) setzte die Bürgerrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft und war neben der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 und dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 ein wichtiger Schritt zur Machtergreifung Adolf Hitlers und dem Aufbau einer Diktatur anstelle des bisherigen demokratischen Rechtsstaats. Die Verabschiedung dieser Verordnung erfolgte an dem Tag nach der in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 erfolgten Inbrandsetzung des Reichstages, weshalb sie auch als Reichstagsbrandverordnung bezeichnet wird.

Zusammenfassend könnte man das ganze aber wie folgt verständlich erklären:

Vereinigungen und Parteien, welche durch sozialdemokratische, sozialistische, kommunistische, nationalsozialistische, liberale und religiöse bzw. konfessionelle Motive, gleichwohl aller Art von Vereinigungen mit politischer Bestrebung die Staats- oder Gesellschaftsordnung im Bundesgebiet behindern, manipulieren, bekämpfen oder terrorisieren, sind verboten.

Siehe hierzu auch;

https://www.reichstagsprotokolle.de/Gesamt_bsb00018728_001692

was sagt denn die BRD selbst dazu?

https://dejure.org/gesetze/StGB/125.html aber das ist ja noch harmlos wenn man mal einen Blick auf das sogenannte Netzwerkdurchsuchungsgesetz wirft!

https://www.gesetze-im-internet.de/netzdg/BJNR335210017.html

Wird es richtig krank und man muss erkennen das hat mit einer angeblichen Rechtsstaat nichts mehr zu tun!

Kurze Zusammenfassung daraus, damit Sie auch mal verstehen warum wir gewisse Postings eben nicht stehen lassen können!

 

Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, das wollen wir schon einmal Nicht ! Der Anbieter eines sozialen Netzwerks ist von den Pflichten nach den §§ 2 und 3 befreit, wenn das soziale Netzwerk im Inland weniger als zwei Millionen registrierte Nutzer hat. Also fällt auch das vorab schon einmal weg! Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b in Verbindung mit 184d, 185 bis 187, 201a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind. Das selbe besagen diese Foren Regeln ja eh schon.

Wir fassen mal zusammen damit Sie das auch selbst beherzigen, wenn Sie hier etwas veröffentlichen möchten. Wir halten also fest…

…Gefährdung der Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)

Der Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz hat zur Bekämpfung der angeblich um sich greifenden Phänomene „Hate Crime“ und „Fake News“ den Referentenentwurf zum sogenannten „Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)“ vorgelegt (BT-Drs. 18/12356).

Die Betreiber Sozialer Netzwerke ab einer Mindestgröße von zwei Millionen inländischen Nutzern sollen hiernach unter Androhung empfindlicher Geldbußen verpflichtet werden, rechtswidrige Inhalte zu löschen, die folgende Tatbestände erfüllen:

So manches darin mag durchaus seine Berechtigung haben, wenn aber das Volk nur noch für ein Staatskonstrukt da sein soll und nicht umgekehrt sind wir wieder in einer Diktatur wo ein AH oder Honecker vor Neid erblassen würde! Und das kann und darf so nicht sein!

(wo ein * dahinter steht sollten Sie sich mal ernsthaft die Frage stellen was die BRD selbst betreibt!) Meinungsverbrecher gab es schon zu DDR Zeiten! Wollen wir das wieder ? Ich denke doch nicht!

86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) *

86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) *

89a StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) *

90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten) *

90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) *

90b StGB (Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen) *

91 StGB (Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) *

100a StGB (Landesverräterische Fälschung) *

111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) *

126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) *

129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) *

129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) *

129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) *

130 StGB (Volksverhetzung) *

131 StGB (Gewaltdarstellung) * Ich sage nur die angeblichen Reichsbürger…

140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) *

166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) *

184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften)

184d StGB (Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien)

185 StGB (Beleidigung) *

186 StGB (Üble Nachrede) *

187 StGB (Verleumdung) *

241 StGB (Bedrohung) *

269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten) * Stichwort die Jahrhundertlüge

Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, die Aufnahme folgender weiterer Tatbestände in den Katalog in Betracht zu ziehen (BR-Drs. 315/17):

80a StGB (Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression) * Die Antifa wird finanziert

105 StGB (Nötigung von Verfassungsorganen) * man denke nur mal an die Lobbys

106 StGB (Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans)

107 StGB (Wahlbehinderung) * Sie lassen keine Volksentscheide zu!

108 StGB (Wählernötigung) * Propaganda und der Ausschluss der Nichtwähler!

109d StGB (Störpropaganda gegen die Bundeswehr)

130a StGB (Anleitung zu Straftaten) * Die Nötigung zur Steuererklärung z.B.

145d StGB (Vortäuschen einer Straftat) * Erleben wir Tagtäglich in der Justiz!

164 StGB (Falsche Verdächtigung) *

189 StGB (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) * 24 Stunden Propaganda am TV

201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) * Sie selbst filmen aber was das Zeug hält!

201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) *

238 Abs. 1 Nr. 4 StGB (Nachstellung) * Sonnenstaatenland und Zersetzungsstrategien

240 StGB (Nötigung) * wenn du keinen Perso hast bekommst du kein Geld oder Konto

241a Abs. 4 StGB (Politische Verdächtigung) * alles Reichsbürger

52 Abs. 1 Nr. 4 WaffG * Nach Haager Landkriegsordnung darf eh keiner eine Waffe haben!

Die Betreiber Sozialer Netzwerke ab einer Mindestgröße von zwei Millionen inländischen Nutzern sollen hiernach unter Androhung empfindlicher Geldbußen verpflichtet werden, rechtswidrige Inhalte zu löschen, die folgende Tatbestände erfüllen:

ergo auch hieraus wird ersichtlich das es sich um staatlich geförderten Justiz Betrug und Unterdrückung handelt! Wenn ein Krüppel und Rentner der von 600€ Rente überleben muss und dann soll dieser Milliarden blechen, für die Meinung die nichtmal seine eigene ist was soll das? Wir erinnern uns….Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Urteil EGMR 75529/01 am 08.06.2006 die Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 der Menschenrechtskonvention in der BRD festgestellt. Dieses Urteil des EGMR Art. 36 Menschenrechtskonvention besagt im Tenor, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist. Zitat Ende!

https://youtu.be/aNs8E2EiMH0

Wenn dann auch noch willkürlich Server beschlagnahmt werden, und dadurch etliche Unternehmen ihre Existenz zerstört wird, was ist das dann denn? Und wenn man dann auch noch einen erzählen will das es legal sei alles mitzulesen durch den sogenannten Bundestrojaner wird das ganze nur noch Kriminell! Kleiner Tipp nebenbei, so mancher angebliche Virenscanner oder Proxyfirewall dient nicht ihrem Schutz, sondern nur der Spionage! Weshalb diese Programme auch ständig Updates wollen! Ein Guter AV braucht nie ein Update gute Programmierer wissen das ! Auch die Verschlüsselungsdienste dienen nur dazu genau festzuhalten wer wann was geschrieben hat! Soviel zum Thema angeblicher Datenschutz! Wenn man davon spricht dann sollte man das auch mal in Augenschein nehmen was wirklich wichtig wäre und nicht nur darauf abzielen die Leute zu bespitzeln! Installieren Sie mal ein Tool auf ihren Handy das ihnen auflistet wer da alles mit liest! Wenn Sie das begriffen haben werden Sie diesen Spion genauso links liegen lassen wie ich das seit Jahren Tue! Diese Seite erkennt solche Dinge Teilweise und wirft sie dann raus! Um das System selbst zu schützen! Sie landen dann immer wieder auf der Startseite! Zu Einzelheiten gebe ich keinerlei Auskunft!

86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) *

was bedeutet keine Partei dürfte mehr ihr Gefasel losjagen und schon gar nicht in den Öffentlichen Medien!

86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) * Wer gaukelt denn hier etwas vor? Warum ist der Weimarer Adler überall zu sehen? Auch zu finden auf der Deutschen Markenbutter.

89a StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) * sehen wir ja jeden Tag wo man die Umvolkung der Deutschen als unser angebliche Glück erleben dürfen. Obwohl eine Überfremdung selbst in den Menschenrechten als Völkermord niedergeschrieben ist!

90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten) * Wie war das mit Wulff?

90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) *

finde den Fehler… https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Wappen_in_Deutschland

90b StGB (Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen) *Tja da sollte man mal alle Verfassungen gelesen haben um zu erkennen wer das den am schlimmsten betreibt!

91 StGB (Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) * Man könnte es auch den Prozesskostenhilfe Antrag nennen. Oder die interne Handlungsanweisung gegen Reichsbürger.

100a StGB (Landesverräterische Fälschung) * Au mein Spezialgebiet! Man belese sich mal auf den Unis! Kleines Beispiel dazu http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/search/quick?query=handbuch+f%C3%BCr+beamte

111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) * geh wählen…

126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) * Der Gelbe Brief

129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) * ist jede Partei!Oder ein Verein der glaub dadurch Staatsrechte zu haben.

129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) * Wer verkauft Waffen ins Ausland?

129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) * Die Bundeswehr im Ausland

130 StGB (Volksverhetzung) * Kriminalisierung des eigenen Volkes

131 StGB (Gewaltdarstellung) * Das Spezialgebiet der Qualitätsmedien

140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) * der angebliche Beamte oder Gerichtsvollzieher der Generationen übergreifend Existenzen Zerstört, Stichwort Betreuer.

166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) * Die Deutschen waren noch nie Muslime, oder warum steht in jedem Dorf eine Kirche und keine Moschee ?

184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) * Drum will auch die Bundesregierung die Frühsexuallegierung nicht war?

184d StGB (Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien) * Die Nutte eine Gewerbetreibende kraft die Steuern an den Staat zahlen soll, wer unterstützt das ganze denn dann wirklich?

185 StGB (Beleidigung) * die angeblichen Reichsbürger sage ich nur….

186 StGB (Üble Nachrede) *

187 StGB (Verleumdung) *

241 StGB (Bedrohung) *

269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten) * Das ist das Fachgebiet der sogenannten Qualitäts Medien, die Abgelegte Schriften in den Universitäten gerne verleumden! Aber immerhin neuerdings senden diese Nachts solche Berichte die damit zumindest 1x am Tag die Wahrheit bringen müssen nach ihren eigen Vorgaben!

Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, die Aufnahme folgender weiterer Tatbestände in den Katalog in Betracht zu ziehen (BR-Drs. 315/17):

Es ist nicht schwer zu erkennen das die Verursacher dieses Murkswerkes selbst Verfassungshochverrat begehen auf allen ebenen! Nach dem Motto wir überschütten die Betreiber mit aberwitzigen Forderungen damit jeder das Maul hält! Willkommen in der DDR Stasi Neonazi Regierung namens BRD ! Wer aus dem ehemaligen Osten kommt der wird das ganze sehr schnell verstehen was da wirklich abläuft!

Also wollen wir erst einmal abklären worum es sich hierbei handelt wenn wir von der Seite deutschepetitionen.de reden… sprich eine NPO. Die den Willen des Volkes unterstützen will! Weil oben genannte Strukturen ja genau das verbieten wollen!

Der Kluge sucht sich guten Rat, der dumme gründet einen Staat, lach.

Non-Profit-Organisationen / NGOs / NROs und angrenzende Gebiete Der Begriff Non-Profit-Organisation (NPO, also die mit Nicht-Gewinnerzielungsabsicht betriebene Organisation) hat sich zu der international eingebürgerten Bezeichnung für alle steuerbegünstigten, im weiteren Sinne gemeinnützigen Rechtsformen entwickelt und zwar unabhängig von der rechtlichen Einordnung im jeweiligen Herkunftsland. Der Begriff der Non-Governmental-Organisation (NGO, die Nicht-Regierungs-, also nicht-staatliche Organisation, in Deutschland auch NRO abgekürzt) beinhaltet dagegen eine Unterscheidung bezüglich des Trägers einer NPO und spielt in dieser Hinsicht gerade im internationalen Bereich eine große Rolle. Die hierunter fallenden Bereiche sind:

Vereinsrecht – der eingetragene Verein (e.V.) und auch der nicht eingetragene Verein

Auslandsbezug – ausländische Vereine (§ 23 BGB) und „gutes Tun“ im Ausland, was auch für das Inland gilt.

Entwicklungshilfe

Dachverbände auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene

Parteien – politische Vereinigungen

Berufsverband (§ 5 Abs. 1 Nr 5 Körperschaftssteuergesetz)

Körperschaften des öffentlicheln Rechts KdöR (K.d.ö.R.)

Religionsgesellschaften, Religionsgemeinschaften, geistliche Genossenschaften und Kirchen

Verbandsrecht – gemeinnützige wie auch Wirtschafts-/Wissenschaftsverbände

Schulen in privater Trägerschaft

Bürgerinitiativen, Selbsthilfegruppen

Spartenverein oder Abteilungsverein (z.B. Sportverein und Sportverband)

Altrechtlicher Verein (Bestand schon vor dem 01.01.1900)

Förderverein, Förderstiftung (=Mittelbeschaffungs- Förderkörperschaft § 58 Nr. 1 AO)

Stiftungsrecht – rechtsfähige Stiftungen und treuhänderische Stiftungen, kirchliche und Familienstiftungen wie auch bei der Gestaltung von Erbschafts- und Nachfolgeregelungen

gGmbH – Recht der gemeinnützigen GmbHs und die gUG als gemeinnützige Mini-GmbH = Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

eingetragene Genossenschaft (eG)

brit. Limited – jeweils auch im Verbund mit weiteren Körperschaften

internationale NPO/NGOs – weltweite Organisationen, die u.a. in Deutschland tätig sind und umgekehrt.

Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit)

Zweckbetrieb und

WGb – Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Ausland – Was ist zu beachten, wenn Deutsche Werke im Ausland tätig werden

Diese Bereiche werden nur von wenigen Rechtsanwälten und Kanzleien als Haupttätigkeitsschwerpunkt behandelt. Wir befassen uns intensiv mit diesem äußerst interessanten Rechtsgebiet. Wir helfen Ihnen vom Anfang bis zum Ende, beginnend mit der Wahl der richtigen Rechtsform, oder Rechtsnorm des Gemeinnützigkeitsrechts usw.

Insbesonderen ist es auch unser bestreben Schwerbehinderten öder älteren Menschen diverse Juristisch Sachen verständlich zu machen so das sie das auch verstehen können und nicht eingeseift werden können mit § Firlefanz den sie eh nicht begreifen. Ebenso weisen wir ausdrücklich darauf hin, das es nichts bringt wenn ihnen unrecht getan wurde und Sie diverse Schreiben veröffentlichen weil Sie denken das wäre im Interesse der Allgemeinheit! Denn dadurch lachen sich ihre Peiniger eines ins Fäustchen, weil dadurch jeder Prozess schon beendet ist bevor er beginnen konnte! Dieser Fehler wird leider immer wieder gemacht!

Zu allen diesen Fragen erstellen wir Ihnen auch kompetente Stellungnahmen und Gutachten die kostenlos sind. Unparteiisch, aus der Sicht eines unbeteiligten wiedergeben können. Streitigkeiten können so durch unsere Gutachten in für alle Seiten in guter Weise geschlichtet werden bzw. erst gar nicht zum Streit eskalierten, wenn man alle Hintergründe verstanden hat.

Richtig interessant wird es wenn man mal einen Blick ins EGBGB Art 50 wirft! Dort steht…

Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.

Werfen Sie mal einen Blick in das alte StGB von 1877 und vergleichen Sie es mit dem was da heute so drinnen steht, Sie werden aus dem staunen nicht mehr herauskommen, vor allen wenn sie darin den verweis auf 1877 finden werden.

Und dann gibt es noch das hier…

Zitat:

Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015 (hib 340/2015)

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.

Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964

Sie sehen also? Da muss man sich ernsthaft die Frage stellen, was ist hier denn los? Völkerrechtssubjekt identisch? Kann auch nicht sein, denn dann wäre es ja die Grenze wie sie 1914 bestand hatte. Genauso wenig wie es sein kann, das eine angebliche Verfassung etwas von Besatzungskosten wissen würde! Zitat: Art 120 GG Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Usw…

Aber diese rechte sind auch nochmals verkündet und zwar unter… den UN Menschenrechtscharta… dort ist zu lesen:

Artikel 21 – Allgemeines und gleiches Wahlrecht; Zulassung zu öffentlichen Ämtern

Jeder Mensch hat das Recht, an der Leitung öffentlicher Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen. Jeder Mensch hat unter gleichen Bedingungen das Recht auf Zulassung zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch periodische und unverfälschte Wahlen mit allgemeinem und gleichem Wahlrecht bei geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Damit hätten wir auch das geklärt!

Und wenn wir beim Thema Völkerrecht sind lesen wir doch einmal nach was dort zu lesen ist! kurzgefasst

§ 5 Unverjährbarkeit, Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhängten Strafen verjähren nicht. § 6Völkermord, Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen usw. § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung…. § 8 Kriegsverbrechen gegen Personen, § 9 Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte, usw… kann man alles hier nachlesen!

https://dejure.org/gesetze/VStGB/6.html

Dann können Sie sich selbst einmal Fragen was ist den hier überhaupt noch rechtens?

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Betroffenenrechte Sie können unter der genannten Adresse Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder die Löschung (Art. 17 DSGVO) Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe (Art. 20 DSGVO) der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Behörde ist derzeit: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Postfach 1468, 53004 Bonn. Jedoch kann ich ihnen eher Auskunft geben als eine Behörde die gar keinen Zugriff auf diese Datenbank hat. Sie können den Administrator dieser Seite via Mail anfragen, das er ihre Personenbezogenen Daten entfernt bzw, ihnen zukommen lässt insofern überhaupt vorhanden. Sie können dann selbst veranlassen das alles gelöscht wird, durch eine Digitale bestätigung, der Admin überprüft dann ihren Fall und kann dieses auch verneinen und vorab zuerst eine Polizeiliche Feststellung ihrer echten Identität verlangen um Missbräuche zu verhindern. Wird dieser polizeiliche Nachweis nicht vorher von ihnen erbracht, gibt es keinerlei Auskünfte oder Löschungen! Wobei hier auch vorsorglich auf den Unterschied zwischen einen Forumsbeitrag, öffentliche Umfragen, Petitionen im Einzelfall ganz klar zuerst alles abgeklärt sein muss. Denn durch ihre Nutzung haben sie bereits einem Virtuellem Hausrecht zugestimmt. Wir können etwas ändern oder Löschen sind aber nicht dazu verpflichtet, um das mal klar gesagt zu haben, und da jeder seine eigenen Beiträge löschen kann, liegt es in ihrer eigenen Verantwortung. Eine löschungsaufforderung kann nur erfolgen wenn dadurch nicht Fremde rechte beschnitten werden. In solch einen Fall erfolgt dann die Anonymisieren ihres Namens. Was im allgemeinen Öffentlichem Interesse war und ist , kann auch nachträglich nicht verlangt werden das alles zu verschwinden hätte, da das öffentliche Interesse größer ist als ihr einziger und alleiniger Wille einer Löschung. Für Missbräuche behält sich der Betreiber vor dem Verursacher alles Kostenpflichtig zu bearbeiten. Beispiel: Sie reichen eine Petition ein, diese verläuft aber nicht so wie Sie sich das vorgestellt haben und fordern nudas alle ihre daten gelöscht werden weil Sie sich selbst dafür schämen, warum auch immer. Hier haben Sie keinen Anspruch darauf, weil Sie damit die Stimmenden übergehen würden. Wir können das aber dann als Gescheiterte Petition verbuchen.

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Artikel 20(4) BRD GG, Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Art. 1 Grundgesetz: “Das deutsche Volk bekennt zu den universalen Menschenrechten und zum Frieden in der Welt“. Menschenrechtsverstöße werden von der BRD aber nicht verfolgt und bestraft sondern täglich begangen. Die BRD-Personal kriminalisiert Deutsche wenn sie sich vor Gericht auf Fakten berufen und bzw. Gesetze zitieren mit Beleidigungsstrafen und Zwangshaft, obwohl Wahrheit und Tatsache keine Beleidigung ist. Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)). Die Staatsangehörigkeit der Deutschen ist nach RuStAG vom 22. Juli 1913 geregelt. BRD-Parteien sind nicht rechtsfähige Vereine (§ 37 PartG) deren Mitglieder persönlich für alles was ihre „Führer“ verbrechen nach Art. 6 EGBGB haftbar gemacht werden können. Artikel 146 BRD GG Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

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Dies ist eine Private Homepage, die keinerlei Kommerzielle Absichten hat! Sollte sich aus dem ganzen z.B. mal ein Verein bilden, dann wird dies auch umgehend eingetragen, geändert. Ich möchte nicht, das hier ungefragt irgendwelche Leute auf der Matte stehen oder das man mich mit Werbung zu bombt! Diese schicke ich Unfrei zurück! Und stelle Strafanzeige. „Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten ich um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Ich garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Hierfür könnte auch die Streitschlichtungsstelle der EU herangezogen werden. Wie gesagt der Betreiber haftet nicht für die Meinung oder Inhalte der User. Sondern stellt lediglich die Webpräsenz zur Verfügung.

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

Besteht Handlungsbedarf, Teile ich dem jenigen Anwalt oder Behörde das natürlich mit wenn der jenige selbst seine Identität bestätigt hat, damit nicht irgendwelche Trickbetrüger meinen an irgendwelche Datensätze einfach so heranzukommen. Versuchte Missbräuche gehen automatisch an meine Anwälte weiter.

Änderungen jederzeit vorbehalten.

Zum Schluss noch eine Zusammenfassung des Richters Heindl und etwas von mir selbst, damit Sie selbst erkennen können was Datenschutz ist…

Meine Erkenntnis, ist bis heute die, in dem Moment wo man ein Bank Konto hat hat man durch die Blume alles anerkannt und die können an Gesetzen zusammenschustern was sie wollen und der einzelne Bürger ist immer der Dumme! Der Missbrauch der Justiz lässt sich bereits zurückverfolgen bis in die Zeit vor 1848. Und genau betrachtet lässt es sich sogar zurückdatieren auf das Jahr 1666 da sprach man von Piratenrecht, die BRD betreibt Piratenrecht (Seerecht) auf Landesebene sozusagen, und durch ihre eigene Unterschrift haben Sie selbst Verfassungshochverrat begangen und keinerlei recht auf irgendwelche Rechte mehr! So einfach kann man das ganz mit wenigen Worten beschreiben! Sinngemäß könnte man die BRD wahrlich als Banditen Räuber und Diebe übersetzen. Und wenn Sie denken der Spinnt doch ein wenig, kann ich ihnen nur anraten beschäftigen sie sich mal mit der RVO Reichs Versicherungs- Ordnung und sie werden ganz schnell erkennen was da für ein Mega Betrug läuft seit über 125 Jahren! Ich sage nur die Plünderung der Sozialkassen und deren Privatisierung wozu sie nie dazu ein Recht hatten!

Soderle nochmals für die Superschlauen…..welches Staatsgebilde ist für einen echten Deutschen von Bedeutung? Deutsche Recht oder US Recht ? Deutsches Natürlich. Wenn ihr euch einen Gebilde unterwerft Namens UN, EU oder UCC – Uniform Commercial Code, ab dem Jahr 2016 das (internationale) Handelsrecht, One People’s Public Trust- OPPT , I- UV oder sonstigen Gedöns, wer ist dann euer Chef? Du oder die USA ? Staatsrecht auf Handelsrecht Basis der USA? Blödsinn!!! Was in Wikipedia steht ist nicht immer das was auch der Wirklichkeit entspricht! Wer es genau wissen will, der muss in Historischen Büchern nachlesen, so wie ich es auch tue! Um zu erkennen was ist echt und was ist eine dreckige Zionistische Lüge! ( Das Wort Zionismus ist der Überbegriff für Staats verleugnend wer es noch nicht wusste, ins Gegenteil umkehren) Deshalb spricht man ach von National Zionisten! Verstanden? Nur weil die BRD den Personen Status missbraucht, heißt lange nicht, das dies auch so ist nach der echten Gesetzgebung des Deutschen Reiches! Alles was man gebrauchen kann, kann man auch missbrauchen! Und genau das macht die BRD! Die BRD missbraucht das Wort Person Zionistisch und verdreht deren echte Bedeutung in das völlige Gegenteil! Was haben wir heute noch mit dem römischen Recht zu tun? Erstaunlicherweise ist gerade das deutsche BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) stark vom römischen Recht geprägt und daher ist es nicht verwunderlich, dass das römische Recht heute noch als Wahlfach bei der juristischen Ausbildung angeboten wird. Man unterscheidet zwischen den Begriffen;

capitis deminutio minima als Wechsel in der Familienzugehörigkeit

capitis deminutio media als Verlust des Bürgerrechts und der Familienzugehörigkeit

capitis deminutio maxima als Verlust der Freiheit, des Bürgerrechtes und der Familienzugehörigkeit, oder bürgerlicher Tod. Das ist auch der Grund warum die BRD die Entmündigung Juristisch gesehen abgeschafft hat! Denn wer bereits entmündigt ist, der kann nur noch unter Betreuung gestellt werden! Juristisch gesehen! Der ein oder andere wird diesen Begriff schon irgendwo gelesen oder gehört haben, ohne sich darüber Gedanken gemacht zu haben. Der Begriff gehört zum römischen Recht und bezeichnet den rechtlichen Status einer Person oder Personengruppe. Im Reichsrecht bekommt jemand diesen Status zugesprochen, der z.B. Landes oder Hochverrat begangen hat! Jeglicher Verstoß gegen diese Reichs Gesetze mündet im Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit und wird strafrechtlich verfolgt. Jede Person die gegen dieses Gesetz verstößt haftet privatrechtlich in dem Maße wie es beim Reichsgericht festgelegt wird. Ergo alle Scheinbeamten gehen in volle Privathaftung! Denn es gibt ja keine Mehr sondern nur noch verwaltungs- Beamte die nur nach Verwaltungsvorschriften handeln! Für BRD Personal hat es diese angeblichen Menschen und Grundrechte nie gegeben diese Rechte hat nur der jenige der seine Reichsangehörigkeit theoretisch auf der Grundlage von 1913 nachweisen kann! Heute aber ein Ding der Unmöglichkeit! Und dies kann niemals mittels einen Gelben Schein oder sonstigen Hirngespinsten erfolgen ! Denn der Gelbe Schein bescheinigt einen auch nur die Zugehörigkeit zu einer BRD ! Also der doppelte Bluff! Das ist auch die Antwort darauf, warum ihr als BRD Personal nichts ändern könnt! Nur wer nachweisen kann, das er Reichsangehöriger ist, ist ein Souveräner Mensch und hätte ein Stimmrecht! Ihr dürft langsam erkennen das es überall nur Dummschwätzer gibt, die euch vom rechten Weg abbringen wollen mit ihren ich bin Mensch Geschwafel! Wenn der Bundespersonalausweis und Reisepass kein Nachweis ist für die echte Staatsangehörigkeit, dann kann es uns auch irgendwie Wurscht sein! Fakt ist jedenfalls das die Besatzung dieses durchzuziehen hat ohne wenn und aber! Das muss man erst mal verstanden haben!

Die lateinischen Worte bedeuten übersetzt;

capitis = des Hauptes

deminutio = Verminderung oder Schmälerung

minima = kleine

media = mittlere

maxima = größte oder eben maximale Verminderung.

Der Ausdruck Persona non grata (auch persona ingrata, lateinisch für unerwünschte Person; italienisch persona non gradita) bezeichnet den Status einer Person, deren Aufenthalt von der Regierung nicht geduldet wird oder schier Staatenlos ist. Das Gegenteil ist die persona grata beziehungsweise die persona gratissima. BRD Personal ist immer eine Persona non grata! Ein nichts, ein Niemand! Eine Sache! Und so behandeln sie auch euch! Hinzu kommt das euer Name immer in Großbuchstaben geschrieben wird! Das kommt auch aus dam Römischen Recht! So hat man einen als seinen Sklaven gebrandmarkt ohne das es weiter Auffallen sollte! Das Dumme geschwätz das die EDV nur Großbuchstaben dafür zulassen würde ist solch eine Lüge das alles zu spät ist! Und wenn man sich einmal mit den Menschenrechten richtig auseinander setzt, wird man feststellen das der Papst immer das letzte Wort haben wil, nach dem Motto nur wer sich mir unterwirft, der hätte auch ein Recht auf die Menschenrechte (findet sich in der anlage 260 oder so, die genaue stelle fällt mir gerade nicht ein, suche ich aber noch heraus.)

Wer sich als lebender Mensch selbst erklärt, erklärt damit nur seine eigene Dummheit! In dem Er bei einer Gemeinde die mit der Cosa Nostra (Mafia) vergleichbar ist, vorspricht und von Kriminellen die das eigene Land und Leute verraten vorzusprechen! Um von ungültigen ein „gültiges“ Dokument zu erhalten. Haltet euren Bürgermeister mal lieber das hier unter die Nase! Und vor allem mal bitte selbst lesen!!!

es gibt ein Buch in dem Sie ganz genau nachlesen können was Ihre Gemeinde für Aufgaben hätte, wenn diese sich auch an die Verfassung von 1871 halten würde! Wer lesen kann der wird auch verstehen daß dieses Buch für alle Bundesstaaten gilt, da das Deutsche Reich ein Zusammenschluß ist und das Reich die ranghöhere Rechtsprechung ist! Sprich der Bund aber der Bund den man uns heute vorgaukeln will ist eben nicht das selbe! Das wird ihnen die Augen öffnen! Darin ist auch genau niedergeschrieben wie es um ihre echte Staatsangehörigkeit steht! Das Buch kann seitenweise gelesen werden, aber auch komplett heruntergeladen werden, ca. 1,2 GB !

Illing, Julius: Handbuch für Preußische Verwaltungs-Beamte, Geschäftsmänner, Kreis- und Gemeindevertreter und Schöffen

http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN647735636&DMDID=DMDLOG_0001

Dieser Zustand zum Personal haben wir Adolf Hitler zu verdanken, der 1934 die Staatsangehörigkeit zu den deutschen Staaten, die dem Deutschen Reich angehörten, aufgehoben hat. Wir erinnern uns, da gab es Preußen, Bayern, Hessen, Sachsen, usw., die alle selbstständige Staaten waren und keine Bundesländer, wie wir sie heute kennen. Dieses Vorgehen von Hitler, das heute als Verstoß gegen die Menschenrechte gewertet wird, machte auf einen Schlag alle Deutschen zu Staatenlosen. Und das wurde mittels des StAG der BRD weiter geführt! Es bleibt eine Tatsache, dass Hitler den Deutschen die Staatsangehörigkeit entzogen hat, wodurch alle den Status von Ausländern bekamen und zur juristischen Person wurden entsprechend dem römischen Recht, capitis deminutio maxima, den bürgerlichen Tod erleiden und hinnehmen mussten. Das ist auch der Grund warum der Gelbe Schein bei der Ausländerbehörde beantragt werden muss! Aufgewacht?

Wir alle sind Menschen und logischerweise natürliche Personen, denen jedoch eine fiktive, juristische Person, eine Art „Strohmann“ vorgeschaltet untergejubelt wurde durch unsere eigene Unterschrift auf den Antrag für den Personalausweis, keine Spur von Aufklärung. Welche Konsequenzen dies für den Einzelnen hat, sind doch diejenigen, die diese Anträge bearbeiten, in der gleichen Situation wie der Antragsteller? So etwas nennt man arglistige Täuschung, vor allem dann, wenn einem mit Strafen gedroht wird. Bürger unter Nichtregierungsorganisation werden nicht als Menschen behandelt, sondern als Sachen oder Güter. Bei der Geburt jedes Menschen wird eine Geburtsurkunde von den Eltern unterschrieben (die Eltern verscherbeln so unwissentlich ihre Kinder an den sogenannten Staat!), die dann von der korporativen Regierung benutzt wird, um einen Treuhandfonds anzulegen, der als Pfand oder Schuldensicherheit dient. Nur sagt das einem niemand, dass dieses so existiert. Wenn man sich im Alter von 7 Jahren nicht anders erklärt, erklärt einen die korporative Regierung für verstorben. Wobei zu beachten ist, das ein 7 Jähriger weder mündig ist noch die Geistige Reife hat diesen Wirrwar überhaupt zu verstehen! Zurückzuführen ist dies auf den Cestui Que Vie-Act von 1666 und das Seerecht (ach 666 Zufall? Wohl kaum!). Das System behandelt den Bürger dann so, als ob er auf See verlorenging. Erklärt er sich bis zu seinem 7. Lebensjahr nicht für lebend, wird er für tot erklärt. Daraufhin übernimmt die Regierungsfirma die finanzielle Kontrolle über das für einen selbst angelegte Vermögen. Der natürliche Mensch, der davon nichts weiß, ist für sie gestorben, lebt aber weiter im System, arbeitet und wird von der Regierungskörperschaft als Sklave angesehen!

BRD = Banditen, Räuber, Diebe = Piraten!

Um zu verstehen, warum ein Handelsrecht Regierungen aushebelt, muss man wissen, dass so gut wie alle Regierungen weltweit – die USA, Kanada, Australien, Großbritannien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Brasilien, Japan, Südafrika usw. – keine staatlichen Strukturen, sondern Unternehmen sind. Sie sind als Regierungen maskierte Firmen (im Auftrage der von Zionisten – Anmerkung!), die heimlich die Verfassungen von unabhängigen Nationen überschrieben wollen. Sie verhalten sich dabei wie Treuhänder, und sind pure Nutznießer, Parasiten. Sie alle sind als Körperschaften registriert, in den USA bei der SEC (United States Security & Exchanges Commission), der US-Börsenaufsichtsbehörde für die Kontrolle des Wertpapierhandels in den Vereinigten Staaten, und in Europa (aber auch weltweit) bei D&B (Dun & Bradstreet), wo jede Körperschaft eine D-U-N-S-Nummer (Data Universal Numbering System) erhält. Dies ist ein 9-stelliger Zahlencode, der 1962 von D&B entwickelt und eingeführt wurde, um Unternehmen weltweit eindeutig identifizieren zu können. Die der BRD-Firma lautet zum Beispiel: 341611478. Alle sogenannten Ämter in der Bundesrepublik (merke: nicht Deutschland als ganzes) einschließlich des Deutschen Bundestages sowie alle Ministerien, Parteien und Gremien, Bürgermeister sind Firmen und können im Firmenregister von D&B Deutschland eingesehen werden. Auch die Europäische Kommission, die Vereinten Nationen und die US-Regierung sind mit einer solchen D-U-N-S-Nummer registriert. Selbst der Bund der BRD ist als Firma eingetragen! Wenn jetzt der Bund der Gesetzgeber ist und im Ausland sitzt und von nicht Deutschen verwaltet wird, müsste den dümmsten Bauerntrampel ein Licht aufgehen, das dies der völlige Verrat ist am Deutschen Volke! Im Namen des Volkes…?? Wie bitte? Welches Volk denn?

Eines sollte jeder bedenken, vor ca 125 Jahren war es um die Bürgerrechte der Deutschen besser bestellt als heute, den bürgerlichen Tod gab es nicht, er war per Gesetz ausgeschlossen, es gab souveräne Staaten mit Menschen, nicht mit „Strohmännern“. Wie heißt es doch gleich in der Haager Landkriegsordnung im §24: „Kriegslisten sind erlaubt“. Das ist es, was wir zur Kenntnis nehmen müssen, ihr werdet alle getäuscht und die lachen sich kaputt über die Dummheit der Deutschen!

Es gab bereits 1871 nur noch ein Deutsches Reich! Die einzelnen Bundesländer, haben nur noch einen Symbolischen Status um es besser aufteilen zu können! Wer Lesen kann ist klar im Vorteil ! Und das findet sich alles in der Verfassung von 1871 klar und deutlich für jedermann nachlesbar!

Es gibt ein Bundesverfassungsurteil aus dem Jahre 1973 das sollte jeder mal gelesen haben zum Thema Wiedervereinigung, nebenbei bemerkt! Da stellt es einen Die Haare zu berge! Wie wir belogen werden! (Link dazu suche ich noch)

ungültige Gesetzgebung

Sehr geehrte Damen und Herren, damit Sie selbst erkennen können , wie es um den Beamtenstatus wirklich steht, haben ich hier einen Bericht von mir dazu, den ich ihnen freundlicherweise zur Verfügung stelle. Ich hatte dieses einst erhalten von dem leider bereits verstorbenen Richters Rudolf Heindl, der sich auch für die Befreiung von Gustl Mollath einsetzte. Heindl starb bereits am 1. August 2014 nach einer längerer Krebserkrankung im Alter von 72 Jahren. Anfang der 90er Jahre ging er nach internen Auseinandersetzungen mit der bayerischen Justiz und der drohenden Versetzung in die neuen Bundesländer vorzeitig in Pension. Rudolf Heindl hat sich durch seine Kritik an der bayerischen Justiz, wobei er auch vor Verschwörungstheorien nicht Halt machte, bis zum Schluss auch viel Ärger eingehandelt. Kritiker warfen ihm ein sehr eigenwilliges und stures Gerechtigkeitsempfinden vor. Nach seiner Pensionierung und einer kurzzeitigen Beratertätigkeit in einer Kanzlei in den neuen Bundesländern setzte sich Rudolf Heindl ehrenamtlich für vermeintliche und tatsächliche Justizopfer ein. Rudolf Heindl gehörte früh zum Unterstützerkreis von Gustl Mollath, besuchte ihn mehrmals in der Psychiatrie und half bei seiner Freilassung mit. Somit ist auch klar warum ich diesen Datenschatz erhielt, weil mir ebenfalls so übel zugespielt wurde und Herr Heindl vor seinem Tode wusste wo sein Wissen in guten Händen ist. Der Folgende Bericht ist eine Zusammenfassung aus dem BRD Scheingesetzes Sammelsurium. Es sei dazu erwähnt das theoretisch jedes Reichsgesetz das unten aufgeführte außer Kraft setzt!

Remonstrationspflicht, Rechtsbelehrungen

warum alles ungültig und nichtig ist !!! (für die jenigen die es nur nach BRD Recht kapieren wollen….)

Herr Heindl hatte mir vor seinem Tode, immer wieder etwas zugespielt, weil er wusste ich setze mich für die Menschen ein. Die Berichte des Herrn Heindel waren meist über 50 Seiten lang die ich immer wieder bekommen hatte, und das ist eine Kurzfassung.

Aus den Vorschriften des „Beamten“rechts folgt die Pflicht des „Amts“walters, rechtmäßig zu handeln

und somit auch die Pflicht des „Amts“walters, seine Handlungen im Rahmen seiner

„amts“walterischen Aktivitäten auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen (s. z.B. auch OLG Koblenz,

U1588/01). Die Remonstrationspflicht (§ 36 BeamtStG, § 63 BBG) ist im „Amts“walteralltag ein nur

selten genutztes Recht, da ein Remonstrant häufig befürchtet, als Querulant (oft werden seitens

direkter Vorgesetzter oder höherer Stellen/Personenbeispielsweise „Betreuungsverfahren“ inszeniert,

die dann penetrant an die berüchtigten Querulanten-Prozesse der NS-Zeit erinnern, wobei übrigens

auch sich gegen gegenüber dem Recht extrem renitenten „Amts“waltern erwehrende Opfer

regelmäßig vor NS-Zeit-ähnlichem Terror oft nicht verschont bleiben) abgestempelt zu werden.

Trotzdem oder gerade deshalb wird die Remonstration in neueren Beiträgen zur Verwaltungsethik

sowie zum Whistleblowing (Aufdeckung von Skandalen/Verbrechen) zunehmend thematisiert.

Der „Amts“walter kann sich daher durch die Remonstration vor Disziplinarverfahren schützen, wenn

z.B. später die Rechtswidrigkeit einer Anordnung oder Vorschrift festgestellt wird. Gleiches gilt für den

Schutz vor Schadensersatzforderungen nach §§ 839, 823 BGB, [Art. 25 u. 34 GG] i. V. m. § 5 VStGB,

wobei bei fortgesetzter willentlicher/vorsätzlicher Mißachtung der Pflichten des „Amts“walters, der

„Amts“walter nicht behaupten kann, er habe nur seine Arbeit getan und von nichts gewußt.

Im Rahmen der Remonstrationspflicht und im Verlaufe möglicher Auseinandersetzung ist deshalb immer

notwendig:

1. Unterschriften

Ihre „amtlichen“ Schreiben sind ausnahmslos alle bislang ohne Rechtskraft, da die Unterschriften

fehlen; denn es gibt speziell zu Unterschriftsregelungen klare gesetzliche Vorgaben in der BRD, die

Sie sicherlich kennen: BGB §§ 126, 126a, ZPO §§ 130 a, 315, 317, 435, StPO § 275, VwVfG §§ 34,

37 III, VwGO § 117, BeurkG §§ 40 i.V. 41-42, SigG § 7 Abs 1. Pkt. 1

2. Beschlüsse/Urteile

Es liegen keine rechtsgültige „Beschlüsse/Urteile“ vor. Sie haben

mir/uns nicht bestellte „Ausfertigungen“ zugesandt, aber keine Beschlüsse/Urteile, die Rechtskraft

haben.

§ 317 ZPO

Urteilszustellung und -ausfertigung

(1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei

zugestellt. Eine Zustellung nach § 310 Abs. 3 genügt. Auf übereinstimmenden Antrag der Parteien

kann der Vorsitzende die Zustellung verkündeter Urteile bis zum Ablauf von fünf Monaten nach der

Verkündung hinausschieben.

(2) Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen,

Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden. Die von einer Partei beantragte Ausfertigung eines

Urteils erfolgt ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe; dies gilt nicht, wenn die Partei eine

vollständige Ausfertigung beantragt.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/317.html

Bleiben wir bei den Gesetzen, die Sie angeblich vertreten haben:

Die Überschrift des § 317 der ZPO

lautet: „Urteilszustellung und -ausfertigung“. Das Wort „und“ zeigt an, dass es Urteile und

Ausfertigungen gibt. Eine Ausfertigung ist demnach kein Urteil.

Weiter heißt es im § 317 ZPO: „(1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile

nur der unterliegenden Partei zugestellt.“

Die Unterschiede zwischen einem Urteil und einer Ausfertigung sind:

1.) Urteile sind vom Richter unterschrieben. Nachlesen kann man das im folgenden:

§ 315 ZPO Unterschrift der Richter

„(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu

unterschreiben.“

Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig

unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich

unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht

unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln

NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198). Eine Kopie ohne die Richterlichen Unterschrift, die nur durch eine Urkundsbeamten – Rechtspfleger Unterschreiben ist , sind NICHT Rechtskräftig.

2.) Ausfertigungen sind Kopien der Urteile und müssen beantragt werden. Nachlesen kann

man das im § 317 ZPO:

„(2) Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm

Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden. Die von einer Partei

beantragte Ausfertigung eines Urteils erfolgt ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe;

dies gilt nicht, wenn die Partei eine vollständige Ausfertigung beantragt.“

Nicht beantragte Ausfertigungen sind aus verwaltungsverfahrensrechtlichen Gründen nicht existent,

denn was man nicht beantragt hat, kann auch nicht beschieden werden.

Die Behauptung das Original des Urteils verbliebe in der Gerichtsakte ist falsch. In keinem

Verfahrensgesetz zur Urteilszustellung betreffend Zivilprozesse wird bestimmt, dass das Urteil in

der Gerichtsakte verbleibt, sondern es muss den Prozessparteien zugestellt werden.-

Vgl. § 317

(1) ZPO.

Kurz: Urteile müssen vom Richter unterschrieben sein und werden den Parteien zugestellt.

Ausfertigungen sind Kopien der Urteile und müssen beantragt werden. Aus dem Grund liegen mir/uns überhaupt keine rechtsgültigen Beschlüsse/Urteile vor!

3. Legitimation Ihrer Amtlichkeit/Funktion Richter/In

In besagten Auskunftsbegehren habe ich Ihnen (jetzt für Sie in separatem Schreiben gestellt), den

bislang involvierten „RichterIn“ die Frage nach der Amtlichkeit gestellt, die bislang unbeantwortet

blieb. Keiner der mittels Auskunftsbegehren im Auftrag meines Betreuten angefragten Personen hat sich

bislang urkundlich ausgewiesen! Speziell die Anforderungen an Richter und Gerichte sind im Grundgesetz und im Richtergesetz festgehalten! Die jeweiligen Eignungen sind nachzuweisen!

So lautete die Bitte nachzuweisen, dass diese/Sie gesetzliche Richter nach dem GG Art. 101, 116 und

Art. 9 DRiG sind, selbst eine Amtsperson sind bzw. das Amtsgericht ein gesetzliches,

staatliches Gericht ist und ob Sie solche Gesetze überhaupt anwenden/verwenden dürfen.

Unstimmigkeiten bei zahlreichen Gesetzen, Verordnungen im Rechtssystem in der BRD:

Umfangreiche, offenkundige Situationsbeschreibung der Rechtslage in der BRD als Grundlage für die Remonstration

A. „Richter am“ und „Richter (auf Probe)“, alias „Gerichts“assessor

Der sogenannte „Richter“ unterliegt ebenso, wie alle anderen „Amts“walter (z.B. „Rechtspfleger“,

„Gerichtsvollzieher“, „Justizangestellte als Urkundsbeamte“) dem öffentlichen Recht, wobei das

öffentliche Recht eine Vielzahl von Materien umfaßt, z.B.: Völkerrecht > Menschenrechte,

Völkerstrafrecht, Europarecht sowie nationales Recht, sofern es gültig, bzw. nicht per

Normenhierarchie oder/und anderweitig, entkräftet (ungültig/nichtig) ist.

Art. 101 Abs. 1 GG für die BRD

(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen

werden.

§ 15 GVG a. F. lautete (gekürzt): „Alle Gerichte sind Staatsgerichte“, hingegen z. Z. § 15 GVG

(mehrfach ungültig/nichtig [Verstoß gegen das Zitiergebot] sowie [§ 1 (räumlicher Geltungsbereich)

aufgehoben > BGBl. I Nr. 18, S. 866 [867], Art. 14 vom 19.04.2006]) ebenda zu lesen steht –

„weggefallen“.

§ 16 GVG

Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen

werden.

Aus dem Handbuch der Rechtsförmigkeit (3. Auflage), Teil C – Stammgesetze, Gliederung des

Stammgesetzes, Zitat:

„5.1 Aufbau des Gesetzes

Der äußere Aufbau des Gesetzes wird von seinem Inhalt bestimmt. Deshalb kann ein für alle

Gelegenheiten passendes Schema nicht gegeben werden. Es gibt jedoch Faustregeln, die bei jedem

Entwurf eines Gesetzes zu beachten sind. So muß das Wichtigere vor dem weniger Wichtigen, die

materielle Vorschrift vor der Verfahrensregelung, die Regel vor der Ausnahme und die Pflicht vor der

Sanktion erscheinen.

In der Regel bietet sich der Aufbau in folgender Reihenfolge an:

· Anwendungs- oder Geltungsbereich (einschließlich notwendiger Begriffsbestimmungen)

· Hauptteil

· Verfahren und Zuständigkeit

· Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften

· Übergangsvorschriften

· Inkrafttreten.“

Quelle: Internetpräsenz d. Bundesministeriums der Justiz

Wie sich mit Verweis auf das entsprechende Bundesgesetzblatt im weiteren Vortrag ergeben wird,

wurde bei den Normen GVG, ZPO und StPO (dem ZVG und weiteren Normen mangelt es ebenfalls

daran) der räumliche Geltungsbereich entfernt (aufgehoben/weggefallen).

„Eine Landschaftsschutzverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes

nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragungen in eine nicht

veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip. … In Betracht zu ziehen ist

hier das in Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG zum Ausdruck kommende Rechtsstaatsprinzip,

nach dem die öffentliche Gewalt in den Rechtskreis des einzelnen nur auf Grund von Rechtsnormen

eingreifen darf, und Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, nach dem Inhalt und Schranken des Eigentums durch

Gesetz bestimmt werden. … Denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so

ungenügend bestimmt, daß ihr nicht eindeutig entnommen werden kann, wo sie gilt, läßt den

Rechtsunterworfenen im unklaren darüber, was Rechtens sein soll.“

(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

Auch Verordnungen (z.B. Art. 80 Abs. 1 GG) sind per Definition Gesetze im materiellen Sinne. Schon

der Streit um eine simple Landschaftsschutzverordnung (im Kleinen) zeigt jedoch auf, wie wichtig es

ist, daß ein Rechtsunterworfener wissen soll, wo (räumlicher Geltungsbereich) er steht. In den

Rechtsnormen GVG, ZPO und StPO (im Großen) wurde der räumliche Geltungsbereich

aufgehoben/weggefallen (s. BGBl. I Nr. 18, S. 866 ff. vom 19.04.2006) und zusätzlich verstoßen diese

gegen das Zitiergebot, womit GVG, ZPO und StPO sozusagen „doppelt“ ungültig/nichtig sind.

Ohne Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches (BVerfG – 2 BvF 1/73 – B. III. 1. vom 31. Juli 1973

> § 31 Abs. 2 BVerfGG, s. BGBl. I Nr. 70, S. 1058 vom 30.08.1973 sagt, was unter einem räumlichen

Geltungsbereich für ein Gesetz der BRD territorial im Sinne heutiger Verhältnisse angepaßt, versteht

sich, zu verstehen ist) verstößt ein Gesetz jedoch gegen den grundgesetzlichen Anspruch auf

Rechtssicherheit und Bestimmtheit und ist dadurch ungültig und nichtig. Die darauf anwendbaren

Rechtsgrundsätze „Ohne Bestimmung keine Handlung“, „Ohne Geltungsbereich kein Recht“ oder die

alte römische Rechtsregel „Nulla poena sine lege“, wurden durch BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964,

147 bestätigt und sind somit offenkundig, bedürfen keines weiteren Beweises. – Einerseits …

§ 31 (mehrfach ungültig/nichtig > Verstoß gegen das Zitiergebot sowie fehlender räumlicher

Geltungsbereich) BVerfGG

(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes

und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

(2) In den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des

Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft. Das gilt auch in den Fällen des § 13 Nr. 8a, wenn das

Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar oder unvereinbar oder für

nichtig erklärt. Soweit ein Gesetz als mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht vereinbar

oder unvereinbar oder für nichtig erklärt wird, ist die Entscheidungsformel durch das

Bundesministerium der Justiz im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für die

Entscheidungsformel in den Fällen des § 13 Nr. 12 und 14.

… aber Andererseits: § 1 GVG (räumlicher Geltungsbereich) aufgehoben > BGBl. I Nr. 18, S. 866

[867], Art. 14 vom 19.04.2006 i. V. m. BGBl. I Nr. 59, S. 2614, Art. 4 vom 23.11.2007

(Besatzungsrecht wieder in Kraft gesetzt) – und – § 15 „Alle Gerichte sind Staatsgerichte“ GVG

„aufgehoben“ (BGBl. I Nr. 40, S. 455 [456], Art. 1 Punkt 13. vom 12.09.1950). Im § 15 GVG des

Deutschen Kaiserreichs und bis zum 20.09.1950 las man: § 15 GVG

“Die Gerichte sind Staatsgerichte. Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die

Gerichtsbarkeit desjenigen Bundesstaates, in welchem sie ausgeübt wurde.

Präsentationen für Anstellungen bei den Gerichten finden nicht statt.

Die Ausübung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen Angelegenheiten ist ohne bürgerliche

Wirkung. Dies gilt insbesondere bei Ehe- und Verlöbnißsachen.“

Heutzutage liest man:

§ 15 GVG

Wegefallen

§ 16 GVG

Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen

werden.

Art. 101 GG für die BRD

(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen

werden.

(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.

… sowie im § 20 BeamtStG

1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine

ihrem Amt entsprechende Tätigkeit zugewiesen werden

1. bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft oder bei einer öffentlich-rechtlichen

Religionsgemeinschaft im dienstlichen oder öffentlichen Interesse oder

2. bei einer anderen Einrichtung, wenn öffentliche Interessen es erfordern.

(2) Beamtinnen und Beamten einer Dienststelle, die ganz oder teilweise in eine öffentlich-rechtlich

organisierte Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft oder eine privatrechtlich organisierte Einrichtung

der öffentlichen Hand umgewandelt wird, kann auch ohne ihre Zustimmung ganz oder teilweise eine

ihrem Amt entsprechende Tätigkeit bei dieser Einrichtung zugewiesen werden, wenn öffentliche

Interessen es erfordern.

(3) Die Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten bleibt unberührt.

Es scheint jedoch so eine Art Muttergesellschaft (aller „Gerichte“) zu geben. Aus gut unterrichteten

Kreisen, jenen, die im Rahmen ihrer Aktivitäten wissentlich die ungültige/nichtige AO 1977 (u. A.

fehlender räumlicher Geltungsbereich) gebrauchen (lassen), sollen dem Vernehmen nach – allen

„Behörden“ UIDs oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer W- IdNr. zugewiesen sein.

… Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (abgekürzt USt-IdNr. oder UID) oder Wirtschafts-

Identifikationsnummer (abgekürzt W- IdNr.) ist eine eindeutige EU-weite Kennzeichnung eines

Unternehmens im umsatzsteuerlichen Sinne.

Sie dient innerhalb der Europäischen Union zur Abwicklung des innergemeinschaftlichen Waren- und

Dienstleistungsverkehres für Umsatzsteuerzwecke. Sie wird daher von jedem Unternehmer

benötigt, der innerhalb des Gebiets der BRD / Europäischen Union am Waren- und Dienstleistungsverkehr

zwischen den Mitgliedsstaaten teilnimmt. …

Folgt man z.B. von § 27 a (ungültiges/nichtiges) UStG ausgehend den Hinweisen auf weitere

Gesetzestexte, ergründet einige Begriffsdefinitionen und bedenkt den Art. 133 des GG für die BRD: …

Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten ([Art. 25 GG], § 5 VStGB) der Verwaltung des Vereinigten

Wirtschaftsgebietes ein.

… drängt bereits jetzt unvermeidlich Benito Amilcare Andrea Mussolini’s (einst ein

Bündnispartner Adolf Hitler’s) Definition des Faschismus‘ – warnend in‘s Gedächtnis:

Faschismus ist die Verschmelzung von Staat[sdienern] und Wirtschaft!

Ob die Väter des Grundgesetzes für die BRD einst diesen perfiden Hintergedanken für die Zukunft bei

der Erstellung des Grundgesetzes für die BRD hegten, ist nicht überliefert. Nebenbei bemerkt (ohne

weitere Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem GG im vorliegenden Merkblatt thematisieren zu

müssen), hat das Volk, welches der Staat ist und welches wohl mehrheitlich den Faschismus ablehnt

und der – Staat – dem die „Amts“walter, dienen sollen – noch immer keine Verfassung, wie das im Art.

146 GG seit der Existenz des Grundgesetzes für die BRD auch heute noch (trotz inzwischen vieler

Änderungen des Grundgesetzes für die BRD) zum Ausdruck kommt.

Wäre der Art. 146 GG jemals erfüllt worden, würde heute im Art. 146 GG vermutlich so etwas wie

„weggefallen“ stehen und von einem Grundgesetz wäre nicht mehr die Rede – es würde nämlich dann

Verfassung genannt werden müssen. Vor allem der Art. 140 beruft sich sogar noch auf die Weimarer Verfassung. Welche der Sogenannte Landtag der Bayern in der angeblichen Bayrischen Verfassung als Beendet und Ungültig ausgerufen hat. Woraus ebenfalls ersichtlich wird, das niemand mehr begreift das die einzige echte Verfassung aus dem Jahre 1871 ist mit der Grenzgebung von 1914. Und hier muss man auch ganz klar erwähnen, das Das Deutsche Kaiser Reich, nicht gleich zu setzen ist mit dem 3. Reich der Nazis!Beispielsweise auch die Hitler-Verordnung JBeitrO (Justizbeitreibungsordnung), die von

„amts“walterischen Kreisen angewandt wird, wurde ausdrücklich in deklaratorischer Form mit dem

Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht vom 20.09.1945, aufgehoben.

Gemäß BGBl. I Nr. 59, S. 2614, Art. 4 vom 23.11.2007, wurde das Besatzungsrecht (SHAEF, SMAD,

usw.) einmal mehr wieder in Kraft gesetzt (salopp formuliert: Aufhebung der Aufhebung= Urzustand=

geltendes Besatzungsrecht) Als hätte man den Reset Knopf gedrückt, weil die BRD abgestürzt ist ; Herr Wolfgang Schäuble („Bundesfinanzminister“), einer der glühendsten

Verfechter der ESM-Bank(en)diktatur brachte das im Rahmen des European Banking Congress in

Frankfurt a. M. am 18.11.2011 mit folgendem Satz eloquent auf den Punkt, Zitat:

„Und wir in Deutschland sind seit dem 08. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän

gewesen.“ … (s. auch Art. 120 Abs. 1 Satz , 125 GG, usw.)

Gemäß dem BGBl. I Nr. 40, S. 455 [456], Art. 1 Punkt 13. vom 12.09.1950 wurden Staatsgerichte

aufgehoben “Die Gerichte sind Staatsgerichte. …“ und zugleich „… Die Privatgerichtsbarkeit ist

aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit desjenigen Bundesstaates, in welchem sie

ausgeübt wurde. …“ – aufgehoben (analog: Aufhebung der Aufhebung= Urzustand oder

doppelte Verneinung= Bejahung, so gesehen d. Privatgerichtsbarkeit demnach also wieder

eingeführt).

Demnach hätte man – sozusagen noch in der taufrischen BRD – z.B. Privatgerichte, sie zählen auch zu den Ausnahmegerichten/Sondergerichten, durch die Hintertür wieder eingeführt, obgleich diese schon 1877 offiziell abgeschafft wurden (RGBl. Band 1877, Nr. 4, Seite 41 [43] vom 27.01.1877)!

Ausnahmegericht/Sondergericht hingegen mittels des Ermächtigungsgesetzes fundiert – und

dann im weiteren Verlauf unter Anderem die elementare Grundlage des Verfassungsstaat

bildendenden Prinzips der Gewaltenteilung durchbrochen wurde!

Davon abgesehen, ob nun der § 15 GVG im September 1950 ganz oder teilweise aufgehoben wurde

jedoch spätestens am spätestens (andere Argumentationen legen dieses Datum additiv unter

Anderem auch wegen der Aufhebung des räumlichen Geltungsbereiches – Art. 23 des Grundgesetzes

[im Dezember 1992 mit dem sogenannten „Europa-Artikel“ Völkerrechtlich völlig Illegal übertüncht; s. BGBl. I Nr. 58, S. 2086, 2087, vom 21.12.1992], wobei Artikel 144 Abs. 2 GG die Präambel des Grundgesetzes als dessen normgebenden Bestandteil negiert – in das Jahr 1990 – z.B. BGBl. II Nr. 35, S. 885 [890], Kapitel II Art. 4 Punkt 2. vom 28.09.1990 i. V. m. BVerfG – 2 BvF 1/73 – B. III. 1. vom 31. Juli 1973 > § 31 Abs. 2

BVerfGG, s. BGBl. I Nr. 70, S. 1058 vom 30.08.1973) im November 2007 wieder in Kraft gesetzten

Besatzungsrecht scheitert auch der „Amts“walter, welcher sich „Richter“ nennt, denn gemäß den

SHAEF-Gesetzen müßten die Gerichte sowie auch jeder Richter, Staatsanwalt (StA via Art. 92 i. V. m.

97 GG unmißverständlich der Exekutive zugeordnet), Notar, Rechtsanwalt oder Polizist (Exekutive)

ausdrücklich durch den SHAEF-Gesetzgeber legitimiert worden sein. Kann dieser Nachweis nicht

erbracht werden, handeln folglich die in der Judikative und Exekutive sowie letztlich auch in der

Legislative tätigen Personen illegal, also amtsanmaßend – so die logische Konsequenz.

Zum „Amts“walter in der Funktion des sogenannten „Probe-Richters“ ist außerdem wie folgt zu

beachten und Folge zu leisten:

Weder das Grundgesetz für die BRD noch die EMRK (hier insbesondere Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK)

lassen bis heute „Gerichts“assessoren in Gestalt von Richtern auf Probe an den „Gerichten“ zu, wenn

diesen „Amts“waltern richterliche Entscheidungsgewalt übertragen werden soll. Entsprechende

Geschäftsverteilungspläne (-Wie kann ein Gericht einen Geschäft haben?-) sind ungültig, die jeweiligen Präsidien stehen im dringenden Tatverdacht, bereits hier das Recht gemäß § 339 StGB systematisch zu beugen, denn das Erstellen der richterlichen Geschäftsverteilungspläne hat unmittelbaren Einfluß auf den grundgesetzlich unverbrüchlich garantierten sachlich und persönlich unabhängigen gesetzlichen Richter gemäß Art.

101 Abs.1 GG (einmal abgesehen davon, daß § 15 d. mehrfach ungültigen/nichtigen GVG im

September 1950 aufgehoben/weggefallen wurde) und § 16 (mehrfach ungültiges/nichtiges) GVG.

Bereits 1955 hat das Bundesverfassungsgericht unter den Aktenzeichen 1 BvL 13/52, 1 BvL 21/52 im

3. Leitsatz für alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden

gemäß § 31 Abs. 1 BverfGG erklärt, daß ein Gericht im Sinne des Grundgesetzes ein Gremium nur

dann ist, wenn seine berufsrichterlichen Mitglieder grundsätzlich hauptamtlich und planmäßig

endgültig angestellt sind. Es fehlt jedoch nach wie vor der Nachweis das es sich um ein Staatsgericht handelt, und nicht um ein Handelsgericht, das sich auf eine unfreiwillige, Freiwillige Gerichtsbarkeit berufen will. Das BverfG hat diese Ansicht aus dem Grundgesetz abgeleitet. Nach Artikel

20 Absatz 3 Grundgesetz ist die Gesetzgebung an die grundgesetzliche Ordnung gebunden.

NS-Terrorregimes („Verordnung zur einheitlichen Regelung der Gerichtsverfassung“ vom 20. März 1935 im NS-Terrorsystem: Art. VI, Hilfsrichter § 10 Abs. 2) …

Soweit der Reichminister der Justiz ein Bedürfnis erkennt, können bei einem Gericht Richter

beschäftigt werden, die bei ihm nicht planmäßig angestellt sind, bei den Landgerichten und

Amtsgerichten auch Gerichtsassessoren. Sie werden vom Präsidenten des

Oberlandesgerichts einberufen.”

es ist dringend an der Zeit, auf der Basis der Tribunal Général-Entscheidung vom

06.01.1947, die gemäß Art. 139 GG bis über den heutigen Tag hinaus die drei Gewalten bindet, sämtliche entgegen dieser Entscheidung im BRD-Rechtssystem verwendeten

untergegangenen kodifizierten NS-Normen auszumerzen und somit dem Grundgesetz (zunächst einmal ungeachtet anderer Ungereimtheiten i. V. m. dem GG) für die BRD zur Erfüllung zu verhelfen, damit theoretisch annähernd eine funktionierende Rechtspflege – überhaupt erst einmal als möglich erscheinen könnte.

B. „Rechtspfleger“

Seitens des angeblichen Gesetzgebers wurde für den „Amts“walter in der Funktion des sogenannten

Rechtspflegers“ zwar eine vermeintliche Norm geschaffen, das „Rechtspflegergesetz“ (RPflG), jedoch

weist diese Norm eklatante Mängel auf, wodurch das RPflG mehrfach ungültig/nichtig ist: Erstens,

das RPflG hat keinen räumlichen Geltungsbereich (s. dazu wie im Abschnitt A bereits

vorgetragen) und verstößt zweitens, seit dessen Verkündung (BGBl. I, Nr. 2 vom 08.02.1957, Seite 18) bis dato (incl. d. 1969er Neufassung) gegen das Zitiergebot (z.B.: § 4 Abs. (2) Nr. 2.a bis 2.c RPflG > Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 GG) – ein Hinweis auf die Einschränkung von Grundrechten fehlt im RPflG bis heute gänzlich!

Daß „Rechtspfleger“ keine Richter sind, wird auch im Rahmen der §§ 4 Abs. (1) und insbesondere (2)

Nr. 2.a bis 2.c i. V. m. 20 Abs. 17 (mehrfach ungültiges/nichtiges) RPflG i. V. m. 766 (mehrfach

ungültige/nichtige) ZPO, sehr deutlich (Art. 101 GG). Schon von daher verbietet sich der Einsatz des

Amts“walters in der Funktion des sogenannten „Rechtspflegers“ beispielsweise sowohl im Rahmen

Bei Haftbefehlen, oder eines Zwangsversteigerungsverfahrens bei der Durchführung einer Zwangsversteigerung, aber auch im Zwangsvollstreckungsverfahren – gänzlich von selbst, was zum Ende des folgenden Abschnittes

C weiter beleuchtet wird.

Da der „Amts“walter in der Funktion des sogenannten „Rechtspflegers“ außerdem (s. dazu wie im

Abschnitt A bereits vorgetragen > räumlicher Geltungsbereich von Normen; Ausnahme, bzw.

Sondergerichtsbarkeit; fragliche Legitimation) in Kombination mit einem mehrfach ungültigen/nichtigen

RPflG (die rechtlich ohnehin fragwürdigen „Übertragungen von Geschäften“ entfallen somit gänzlich) sowie der hypothetischen Exekutive zugehörig ist, jedoch üblicherweise gleich einem

Richter der hypothetischen Judikative – Beschlüsse oder Anordnungen mit für seine Opfer

weitreichenden Konsequenzen faßt (z.B. das Erteilen von Vollstreckungsklauseln, einen

Zuschlagsbeschluß oder die Bestallung einer Zwangsverwaltung im Rahmen eines

Zwangsversteigerungsverfahrens), ergeben sich aus der Tätigkeit des „Amts“walters in der Funktion

des sogenannten „Rechtspflegers“ somit insgesamt auch Verstöße gegen die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 GG), die Rechtssicherheit u. das Bestimmtheitsgebot (Art. 20 und Art. 80 Abs. 1 Satz 2, Art 103 Abs. 2 GG) und das Rechtsstaatprinzip (Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG). Die aus der NS-Zeit gezogenen Lehren werden konsequent mißachtet und so der sogenannte „Rechtspfleger“ (Exekutive) zum „Richter“ (Judikative) und Henker (Exekutive) in Personalunion gemacht.

C. „Gerichtsvollzieher“ und „Vollstreckungsbeamte der Finanzämter und Kreise“, sofern sie sich über ihre spezielle Norm (z.B. „AO 1977 > Abgabenordnung“ oder z.B. „Verwaltungsvollstreckungsgesetz > VwVG“) z.B. auf die mehrfach ungültige/nichtige ZPO beziehen (Auch der Art 140 GG ist als NICHTIG) anzusehen wegen fehlenden Geltungsbereich, da dieser auf eine angebliche Steuer hinweist) Ebenfals ist es der nächste Beweis das das GG nie eine Verfassung war, und auch niemals sein kann! Da sich das GG auf die Weimarer Fremdbestimmte Verfassung beruft !

Der angebliche BRD-Gesetzgeber hat bis dato für den Berufsstand des „Gerichtsvollziehers“ noch

kein eigenes Gesetz geschaffen. Der sogenannte „Gerichtsvollzieher“ bezieht seine vermeintliche

Rechtsstellung daher aus den §§ 154 und 155 (mehrfach ungültiges/nichtiges) GVG, seit 01.01.2013

802a ff. sowie 753 (mehrfach ungültige/nichtige) ZPO und zwei Verwaltungsvorschriften, nämlich der

GVO und der GVGA, wobei sowohl norminterpretierende als auch normkonkretisierende

Verwaltungsvorschriften keine Rechtsnormen im materiellen Sinn (keine materiellen Gesetze)

darstellen. Grundsätzlich kommt den Verwaltungsvorschriften keine nach außen wirkende

Verbindlichkeit zu. Eine außerhalb der Verwaltung stehende Person hat deshalb keinen Anspruch

darauf, daß die „Behörde“ gemäß der Verwaltungsvorschrift entscheidet. Die „Gerichte“ (s. dazu wie

im Abschnitt A bereits vorgetragen) können grundsätzlich bei ihrer Entscheidungsfindung von den

Regelungen in den Verwaltungsvorschriften zu Gunsten bzw. zu Ungunsten ( was immer der Regelfall ist in der Faschistischen BRD) der von ihnen betroffenen (Natürlichen oder Juristischen) Personen abweichen.

EG-Richtlinien (EG = Europäische Gemeinschaft) müssen so in nationales Recht umgesetzt werden, daß etwaig hierdurch begründete Rechte für den Einzelnen erkennbar sind und er sie geltend machen kann. So verneinte der EuGH, daß diese Anforderungen beispielsweise durch Umsetzung einer Richtlinie in der TA-Luft erfüllt seien, obwohl diese eine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift (VwV) darstellt. Erforderlich seien vielmehr Rechtsnormen im materiellen Sinn, also materielle Gesetze (EuGH, Slg. 1991, S. I-2567, Urteil vom 30. Mai 1991, Rs. C-361/88) – GVGA und GVO bilden in diesem Kontext sicher keine Ausnahme.

Im Jahr 2004 hatte das Bundesverwaltungsgericht über eine anspruchskonkretisierende

Verwaltungsvorschrift im Sozialrecht zu entscheiden. Es entschied, daß Verwaltungsvorschriften mit

unmittelbarer Außenwirkung gegenüber Dritten den Betroffenen vollständig bekannt zu machen sind

und leitete dies aus dem Rechtsstaatsprinzip und der Garantie des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19

Abs. 4 GG) her. Das Fehlen der Veröffentlichung führt bei dieser Art von Verwaltungsvorschrift zu

ihrer Unwirksamkeit (BVerwG, Urteil des fünften Senats vom 25. November 2004, Az. 5 CN 1.03) –

regelmäßig versenden jedoch sogenannte „Gerichtsvollzieher“ Drohbriefe (z.B. Androhungen der

Gewalttätigkeit und illegalen Inhaftierung), ohne eine konkrete, bzw. vermeintlich-rechtliche Grundlage

zu nennen (die materiell-rechtlich nicht verbindlichen Verwaltungsvorschriften GVGA u. GVO werden

regelmäßig verschwiegen, obgleich nach diesen verfahren wird, z.B. § 185 d GVGA).

So weist beispielsweise der § 185 d GVGA („Durchführung des Termins“) der Verstöße gegen die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 GG), die Rechtssicherheit u. das

Bestimmtheitsgebot (Art. 20 und Art. 80 Abs. 1 Satz 2, Art 103 Abs. 2 GG) und das

Rechtsstaatprinzip (Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) auf. Die aus der NS-Zeit

gezogenen Lehren werden konsequent mißachtet und so der sogenannte „Gerichtsvollzieher“ (Exekutive) zum „Richter“ (Judikative) und Henker (Exekutive) in Personalunion gemacht:

§ 185 d Abs. 2 GVGA („Durchführung des Termins“)

Zu Beginn des Termins (Unfreiwillige Dienstbarkeit) belehrt der Gerichtsvollzieher den Schuldner eingehend über die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und weist auf die Strafvorschriften der §§ 156 und 161 StGB hin. Der Gerichtsvollzieher macht ihn auf besondere Fehlerquellen, die sich beim Ausfüllen des

Vermögensverzeichnisses ergeben, aufmerksam. Er hat das Vermögensverzeichnis mit dem

Schuldner erschöpfend durch zusprechen und fehlende oder unzureichende Angaben ergänzen oder

verbessern zu lassen. Der Gerichtsvollzieher trägt dafür Sorge, daß der Schuldner beim Ausfüllen des

Vermögensverzeichnisses auch § 807 Absatz 2 ZPO Genüge getan hat. Dem Schuldner nicht

verständliche Begriffe erläutert er. Der Gerichtsvollzieher hat auf Vollständigkeit der Angaben unter

Beachtung der vom Gläubiger im Termin oder zuvor schriftlich gestellten Fragen zu dringen. Auf ein

erkennbar unvollständiges Vermögensverzeichnis darf die eidesstattliche Versicherung nicht

abgenommen werden, es sei denn, der Schuldner erklärt glaubhaft, genauere und vollständige

Angaben insoweit nicht machen zu können. Der Gerichtsvollzieher hat nach § 807 Absatz 3 Satz 2

ZPO in Verbindung mit § 480 ZPO den Schuldner über die Bedeutung und Strafbarkeit einer

vorsätzlichen (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren) oder fahrlässigen (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr)

falschen eidesstattlichen Versicherung (§§ 156, 161 StGB) zu belehren. Der Schuldner hat an Eides

statt zu versichern, daß er die verlangten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und

vollständig gemacht hat. Bei der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung verfährt der

Gerichtsvollzieher in entsprechender Anwendung der Vorschriften der §§ 478 bis 480 und 483

ZPO. Dies ist aber auch nur zulässig wenn ein Rechtskräftiges Vollständiges Urteil Unterschrieben von einem Richter vorhanden ist! Über den Ablauf des Termins erstellt der Gerichtsvollzieher in entsprechender Anwendung der §§ 159 bis 163 ZPO ein Protokoll. Soweit ein amtlicher Protokollvordruck eingeführt ist, hat sich der Gerichtsvollzieher desselben zu bedienen. Zu den in das Protokoll aufzunehmenden rechtserheblichen Erklärungen des Schuldners zählen auch die von ihm vorgebrachten Gründe, aus denen er die eidesstattliche Versicherung nicht abgeben will.

§ 478 (mehrfach ungültige/nichtige) ZPO – Eidesleistung in Person

Der Eid muß von dem Schwurpflichtigen in Person geleistet werden.

§ 479 (mehrfach ungültige/nichtige) ZPO – Eidesleistung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter

(1) Das Prozeßgericht [Richter] kann anordnen, daß der Eid vor einem seiner Mitglieder oder vor

einem anderen Gericht [Richter] geleistet werde, wenn der Schwurpflichtige am Erscheinen vor dem

Prozeßgericht [Richter] verhindert ist oder sich in großer Entfernung von dessen Sitz aufhält und die

Leistung des Eides nach § 128a Abs. 2 nicht stattfindet.

(2) Der Bundespräsident leistet den Eid in seiner Wohnung vor einem Mitglied des Prozeßgerichts

[Richter] oder vor einem anderen Gericht.

§ 480 (mehrfach ungültige/nichtige) ZPO – Eidesbelehrung

Vor der Leistung des Eides hat der Richter den Schwurpflichtigen in angemessener Weise über die

Bedeutung des Eides sowie darüber zu belehren, daß er den Eid mit religiöser oder ohne religiöse

Beteuerung leisten kann.

§ 483 (mehrfach ungültige/nichtige) ZPO – Eidesleistung sprach- oder hörbehinderter Personen

(1) Eine hör- oder sprachbehinderte Person leistet den Eid nach ihrer Wahl mittels Nachsprechens der

Eidesformel, mittels Abschreibens und Unterschreibens der Eidesformel oder mit Hilfe einer die

Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht [Richter] hinzuzuziehen ist. Das Gericht

[Richter] hat die geeigneten technischen Hilfsmittel bereitzustellen. Die hör- oder sprachbehinderte

Person ist auf ihr Wahlrecht hinzuweisen.

(2) Das Gericht [Richter] kann eine schriftliche Eidesleistung verlangen oder die Hinzuziehung einer

die Verständigung ermöglichenden Person anordnen, wenn die hör- oder sprachbehinderte Person

von ihrem Wahlrecht nach Absatz 1 keinen Gebrauch gemacht hat oder eine Eidesleistung in der

nach Absatz 1 gewählten Form nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.

Zudem: Laut § 889 (mehrfach ungültige/nichtige) ZPO wäre die „Eidesstattliche Versicherung nach

bürgerlichem Recht“ vorgeschrieben, was in § 261 Abs. 1 a. F. BGB bis zum 31.12.2001 wie folgt

geregelt war:

§ 261 Abs. 1 a. F. BGB

(1) Die eidesstattliche Versicherung ist, sofern sie nicht vor dem Vollstreckungsgericht [Richter]

abzugeben ist, vor dem Amtsgericht [Richter] des Ortes abzugeben, an welchem die Verpflichtung

zur Rechnungslegung oder zur Vorlegung des Verzeichnisses zu erfüllen ist. Hat der Verpflichtete

seinen Wohnsitz oder seinen Aufenthalt im Inlande, so kann er die Versicherung vor dem

Amtsgericht [Richter] des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsorts abgeben.

§ 807 („Eidesstattliche Versicherung“) und (bis zum 31.12.2012) § 900 („Verfahren zur

Abnahme der eidesstattlichen Versicherung“ [ab 01.01.2013 §§ 899 – 915h weggefallen]) sowie 802a-c-e-f-g-i (mehrfach ungültige/nichtige) ZPO weisen ebenfalls eklatante Verstöße gegen die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 GG), die Rechtssicherheit u. Das Bestimmtheitsgebot (Art. 20 und Art. 80 Abs. 1 Satz 2, Art 103 Abs. 2 GG) und das Rechtsstaatprinzip (Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) auf. Die aus der NS-Zeit gezogenen Lehren werden in § 802a-c-e-f-g-i, 807 (mehrfach ungültige/nichtige) ZPO ebenfalls (s. exemplarisch materiell-rechtlich nicht verbindliche Verwaltungsvorschrift GVGA) konsequent mißachtet und so der sogenannte „Gerichtsvollzieher“ (Exekutive) zum „Richter“ (Judikative) und Henker (Exekutive) in Personalunion gemacht.

Die §§ 154 GVG (mehrfach ungültig/nichtig [Verstoß gegen das Zitiergebot] sowie [§ 1 (räumlicher

Geltungsbereich) aufgehoben > BGBl. I Nr. 18, S. 866 [867], Art. 14 vom 19.04.2006]) i. V. m. „E.

Zwangsvollstreckung durch Abnahme der eidesstattlichen Versicherung und durch Haft; Vorführung

von Parteien und Zeugen“ GVGA i. V. m. den in GVGA (keine Rechtsnorm im materiellen Sinn!) bezgl.

auf ZPO (mehrfach ungültig/nichtig [Verstoß gegen das Zitiergebot] sowie [§ 1 (räumlicher

Geltungsbereich) aufgehoben > BGBl. I Nr. 18, S. 866 [873], Art. 49 vom 19.04.2006]), GVG

(mehrfach ungültig/nichtig [Verstoß gegen das Zitiergebot] sowie [§ 1 (räumlicher Geltungsbereich)

aufgehoben > BGBl. I Nr. 18, S. 866 [867], Art. 14 vom 19.04.2006]), StPO (mehrfach ungültig/nichtig

[Verstoß gegen das Zitiergebot] sowie [§ 1 (räumlicher Geltungsbereich) aufgehoben > BGBl. I Nr. 18,

S. 866 [876], Art. 67 vom 19.04.2006]) AO (mehrfach ungültig/nichtig [Verstoß gegen d. Zitiergebot u.

fehlender räumlicher Geltungsbereich]), JBeitrO (Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937 aus der

NS-Zeit, Hitler-Verordnung= ungültig/nichtig!) und Weitere Normen, auf die verwiesen wird – bilden

ein unzulässiges/unstatthaftes Ausnahmegericht/Sondergericht, wobei zugleich wie bereits

vorgetragen, gegen die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 GG), die Rechtssicherheit

u. das Bestimmtheitsgebot (Art. 20 und Art. 80 Abs. 1 Satz 2, Art 103 Abs. 2 GG) und das

Rechtsstaatprinzip (Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) verstoßen wird!

Hinweis zu den analysierten Verwaltungsvorschriften: Analysiert wurden GVO- und GVGA- (keine Rechtsnormen im materiellen Sinn!) in ihrer zur Stunde aus dem Internet jeweils erhältlichen Fassung. Die Bayrische Neufassungen der materiell-rechtlich irrelevanten Verwaltungsvorschriften GVO & GVGA wird zum 01.09.2013 präsentiert. Die Bandbreite der Irreführung des Bürgers ist demnach unendlich gehalten.

Warum es ausgerechnet einem „Gerichtsvollzieher“ erlaubt sein soll, seinem Opfer unter Androhung

von Gewalt und illegaler Inhaftierung einen Eid (dazu gehört auch die sogenannte „eidesstattliche

Versicherung“ oder auch „Vermögensauskunft“ genannt) abzupressen (geschweige denn, wegen der

gänzlich fehlenden Rechtsgrundlagen in irgendeiner Weise überhaupt vollzieherisch tätig zu werden),

obgleich diese Maßnahme dem rangmäßig höher stehenden „Rechtspfleger“ gem. § 4 Abs. 1

(mehrfach ungültiges/nichtiges) RPflG nicht einmal anzuordnen gestattet ist, bleibt dabei auch dem

geneigtesten Leser verschlossen.

Zu all dem addiert sich …

der sogenannte „Amtseid“ ist wie folgt definiert:

Von den Eiden im Sinne des § 153 ff. StGB ist der Amtseid zu unterscheiden. Im öffentlichen Recht

stellt der Amtseid der Beamten, Richter und Zeit- und Berufssoldaten sowie der gewählten hohen

Repräsentanten des Staates, wie Bundespräsident, Bundeskanzler eine Amtspflicht dar. Die

Eidesleistung ist nicht Voraussetzung für die Übernahme des Amtes, sondern lediglich eine Folge

dessen. Amtsbegründend (konstitutiv) ist die Übergabe der Ernennungsurkunde, bzw. im Falle des

Bundespräsidenten die Erklärung der Annahme der Wahl, sofern die Amtszeit des Vorgängers bereits

endete. Die Eidesleistung ist ein rein deklaratorischer Akt, der nach außen hin die Übernahme der

neuen Aufgabe ausdrückt. Diese Vereidigung auf das ungültige Grundgesetz wird nicht von einem Richter oder einem Gericht abgenommen und ist daher beim Bruch des Eides nicht als Meineid strafbar.

Des Weiteren, wenn sich das Personal der gesamten Legislative, Judikative u. Exekutive einer

Verantwortung im Sinne des § 153 ff. StGB enthält/entzieht, bzw. selbst keinen verbindlichen Eid

leistet oder nicht leisten will, kann von Niemandem erwartet werden, einen verbindlichen Eid, zudem

unter Androhung von Gewalt und illegaler Inhaftierung, z.B. im Sinne der §§ 156 und 161 StGB zu

leisten – denn der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem, „Das Recht achtet auf Gleichheit“, ist ein

Grundsatz im Verfassungsrecht und schon die allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.

Dezember 1948 (später über Art. 25 GG für die BRD inhaltlich völkerrechtlich verbindlich

verankert > mittels, s. dazu BGBl. II vom 22.08.1952, Ausgabe 14, Seite 685 [verbindliche

Verankerung der EMRK für die BRD], BGBl. II vom 20.11.1973, Ausgabe 60, Seite 1533 [verbindliche

Verankerung des ICCPR – International Covenant on Civil and Political Rights] sowie das BGBl. II vom

24.11.2009, Ausgabe 36, Seite 1223 [Inkraftsetzung des Vertrages v. Lissabon und in dessen Artikel

6 auch die Anerkennung der EU-GRCharta]) der Vereinten Nationen verkündet dazu in Art. 1 Satz 1:

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Im Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes für die BRD ist der Gleichheitssatz, der zugleich auch das

Willkürverbot repräsentiert, ebenfalls manifestiert.

Fernerhin, Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte (Völkerrecht) und

Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in

der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind, in der Fassung des Protokolls Nr. 11,

Straßburg, 16.IX.1963, darin:

Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden

Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine

vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.

Das Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Art. 1

würde sogar auch dann greifen können, wenn alles nach scheinbar gültigem Recht/Gesetz verlaufen

wäre, die Amtswalter legitimiert wären, keine hindernden Verstöße und Formfehler vorliegen würden

und § 275 Abs. 2 BGB, bzw. §§ 275 a. F. sowie 280 BGB eine Schuld nicht von vorn herein negieren.

Mit der neuen GVO (keine Rechtsnorm im materiellen Sinn!) wurde zum 01.08.2012 zudem BRD einheitlich

die Rechtsstellung des sogenannten „Gerichtsvollziehers“ ersatzlos aufgehoben; sie

lautete:

§ 1 GVO – Rechtsstellung des Gerichtsvollziehers

Der Gerichtsvollzieher ist Beamter im Sinne des Beamtenrechts.

Ferner wurden in der GVO (keine Rechtsnorm im materiellen Sinn!) ersatzlos aufgehoben:

im Abschnitt B., die Örtliche Zuständigkeit – § 22a

Aufträge zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung

und

im Abschnitt C., die Sachliche Zuständigkeit – § 24 [Sachliche Zuständigkeit]

Da keine neue, zumindest vermeintliche Rechtsstellung des sogenannten „Gerichtsvollziehers“

genannt wurde – sowie auch eine vermeintliche örtliche und sachliche Zuständigkeit nicht mehr

gegeben ist, ist der „Amts“walter in seiner Funktion als „Gerichtsvollzieher“ daher offenkundig privat –

von lat. privatus; Partizip Perfekt Passiv von privare, „abgesondert, beraubt, getrennt“, privatum, „das

Eigene“ und privus, „für sich bestehend“ – also nicht einmal in sozusagen homöopathisch erahnbarer

Dosis wenigstens mit „amts“walterischen Schein-Rechten ausgestattet.

Der „Amts“walter in der Funktion als sogenannter „Gerichtsvollzieher“ handelt all demzufolge ebenso ohne eine rechtliche Grundlage – also rechtswidrig/amtsanmaßend, wenn er z.B. ausgehend von Abschnitt „C. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen“ oder „F. Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen“ der GVGA (keine Rechtsnorm im materiellen Sinn!) eine Tat plant oder gar aufgrund eines (Schein)-Beschlusses oder einer (Schein)-Anordnung in diesem Sinne vollendet.

Obwohl an dieser Stelle bereits mehr als offenkundig ist, daß der „Amts“walter in der Funktion des

Gerichtsvollziehers seine Taten gänzlich ohne rechtliche Grundlagen begeht, werden Lehrgänge

veranstaltet, die sozusagen per Suggestion eine rechtliche Grundlage des „Amts“walters in der

Funktion des Gerichtsvollziehers simulieren sollen; z.B. – auszugsweises Zitat, incl. handschriftlicher

Anmerkungen: …

wobei allerdings wie folgt offenkundig (§ 291 mehrfach ungültige/nichtige ZPO – Offenkundige

Tatsachen > Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises. | Ebenso

auch: Eine offenkundige Tatsache ist ein Faktum, dessen Wahrheit sich aus allgemein zugänglichen

Quellen ergibt und für jedermann nachvollziehbar ist.) ersichtlich wird:

Aus dem § 732 (mehrfach ungültige/nichtige) ZPO resultiert, daß es sich um das sogenannte

Klauselverfahren im Rahmen der Zwangsvollstreckung handelt, welches gemäß den §§ 723 ff.

(mehrfach ungültige/nichtige) ZPO den Weg für das „Recht“ des sogenannten Gläubigers ebnen soll.

Hintergrund der Klauselerteilung ist vor allem die Formalisierung der Zwangsvollstreckung – das

sogenannte Vollstreckungsorgan soll sich allein auf den titulierten Anspruch verlassen können und

keine in der Regel umfangreichen und juristisch schwierigen Prüfungen durchführen müssen. Es prüft

nur die formellen Voraussetzungen und deren Zulässigkeit, nicht aber die (materielle)

Rechtmäßigkeit des Titels.

Wie im Abschnitt B bereits festgestellt, mangelt es jedoch auch dem

Amts“walter in der Funktion des „Rechtspflegers“ insgesamt an einer rechtlichen Grundlage seiner

Aktivitäten (z.B. für das Erteilen von Vollstreckungsklauseln) – und somit mangelt es seit der

Verkündung (1957) des Rechtspflegergesetzes (RPflG) auch dem gesamten Vollstreckungsverfahren

im Ansatz an den essentiellen formellen Voraussetzungen und dessen Zulässigkeit!

Gemäß § 766 Abs. 1, 732 Abs. 1 (mehrfach ungültige/nichtige) ZPO resultiert daher die logische Konsequenz – wegen der fehlenden formellen Voraussetzungen und der daraus resultierenden Unzulässigkeit, beispielsweise jedwedes durch „Rechtspfleger“ geführte

Vollstreckungsverfahren incl. daraus erteilter Klausel – unverzüglich aufzuheben, es hätte von vorn herein nicht geschehen dürfen. Der „Amts“walter in der Funktion als sogenannter „Gerichtsvollzieher“ handelt all demzufolge sozusagen um so mehr ohne eine rechtliche Grundlage – also rechtswidrig/amtsanmaßend, wenn er z.B. ausgehend von Abschnitt „C. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen“ oder „F. Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen“

der GVGA (keine Rechtsnorm im materiellen Sinn!) eine Tat plant oder gar aufgrund eines (Schein)-Beschlusses oder einer (Schein)-Anordnung in diesem Sinne vollendet.

D. „Staatsanwalt“

Der angebliche BRD-Gesetzgeber hat bis dato für den Berufsstand des „Staatsanwaltes“, der via Art.

92 i. V. m. 97 GG unmißverständlich der Exekutive zugeordnet ist, noch kein eigenes Gesetz

geschaffen. Der sogenannte „Staatsanwalt“ (fragliche Legitimation, wie im Abschnitt A bereits

vorgetragen), weisungsgebunden gem. den §§ 144, 146 (mehrfach ungültiges/nichtiges) GVG, stützt

daher seine Handlungen im Wesentlichen auf die §§ („Zehnter Titel – Staatsanwaltschaft“) des

(mehrfach ungültigen/nichtigen) GVG; der (mehrfach ungültigen/nichtigen) StPO; der (mehrfach

ungültigen/nichtigen) ZPO; dem StGB (welches wohl in weiten Teilen nichtig ist, s. dazu

Gesetzgebungsverfahren, betreffend des herab würdigenden Androhens von Strafandrohungen, wie es

mit Wirkung bis heute vor allem in strafrechtlichen Änderungsgesetzen der Jahre 1969 und 1974

gepflegt wurde und wird; derartige Überleitungsvorschriften sind nach Maßgabe des Bestimmtheitsgrundsatzes

und des Gebots der Normenklarheit Gesetzwidrig und die daraus folgende Nichtigkeit betrifft

weite Teile des Strafgesetzbuchs); dem JGG (Jugendgerichtsgesetz), zwei Verwaltungsvorschriften

(keine Rechtsnormen im materiellen Sinn!), den RiStBV (Richtlinien für das Strafverfahren und das

Bußgeldverfahren) und der MiStra (Anordnung über Mitteilung in Strafsachen) – weshalb bereits an

dieser Stelle wegen der Anwendung ungültiger/nichtiger Gesetze (kein Vorgang, kein

Verfahren, keine Strafe – ohne Gesetz und ohne legale Amtswalter!) gegen den Artikel 6

insbesondere Abs.1 EMRK (Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten), gegen alle Grund und Menschenrechte, Sittenwidrig und Völkerrechtlich, vehement verstoßen wird!

Erstmals in der Französischen Revolution setzte sich der Gedanke durch, daß ein Richter, der einen

Tatverdächtigen ermittelte, nicht unbefangen über die Frage entscheiden konnte, ob der von ihm

Verdächtigte auch tatsächlich der Schuldige war. Es wurde deshalb eine vom Gericht unabhängige

Einrichtung geschaffen, die die Untersuchungen eines Kriminalfalles führte und die Anklage erhob.

Dies war die Geburtsstunde des Staatsanwaltes. Der Gedanke der Französischen Revolution

schwappte nach Deutschland über. Die Demokratisierungsbestrebungen des Jahres 1848 machten

auch vor dem Strafprozeß nicht halt. Forderungen nach einer Öffentlichkeit des Strafverfahrens, nach

Beteiligung von Laienrichtern und nach einer Mitwirkung eines Staatsanwaltes ließen sich nicht mehr

zurückdrängen.

Die (auch wegen fehlender rechtlicher Grundlagen) Stellung des „Staats“anwaltes im

Strafprozeß, die heutzutage in der BRD gängige Praxis ist, soll das Ergebnis blutiger

Auseinandersetzungen in den Freiheitskriegen, für die viele Kämpfer für eine bessere

Demokratie ihr Leben ließen, sein? Lächerlich !

Die Aufgabe des „Amts“walters in der Funktion des „Staats“anwaltes (im Idealfall auch der Anwalt des

Staates, welcher das Volk ist – was aber in der Realität regelmäßig eine Fiction und Farce ist) besteht

unter Anderem darin, beispielsweise Offizialdelikte (z.B. Urkundenfälschung, Rechtsbeugung oder

Betrug, auch der Versuch ist strafbar) der Strafverfolgung „von Amts wegen“ zuzuführen. Der

Amts“walter in der Funktion des „Staats“anwaltes steht am Anfang und am Ende eines jeden

Strafverfahrens. Jedes Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren und darin kommt dem

Staats“anwalt eine überragende Stellung (und Verantwortung!) zu. Nach § 160 (mehrfach

ungültige/nichtige) StPO entscheidet er bei Verdacht einer Straftat darüber, wie der Sachverhalt zu

erforschen ist, er entscheidet darüber, ob öffentliche Anklage erhoben wird oder ob die Ermittlungen

eingestellt werden, ihm allein obliegt das Anklagemonopol.

In der Hauptverhandlung vertritt der „Amts“walter in der Funktion des „Staats“anwaltes die Anklage,

wirkt durch eine Fülle von Handlungen auf den Ablauf der „Gerichts“verhandlung ein und im Falle

einer Verurteilung obliegt dem „Staats“anwalt die Strafvollstreckung (§ 451 mehrfach

ungültige/nichtige StPO). Im Ermittlungsverfahren kann er sich der Mithilfe des gesamten

Polizeiapparates und aller anderen „Behörden“ bedienen, wobei die Polizei nicht nur – wie jede

andere „Behörde“ – „Amts“hilfe zu leisten hat, zahlreiche Polizei„beamten“ sind auch als Hilfs„beamte“

der „Staats“anwaltschaft seinen direkten Weisungen unterworfen und dürfen in dieser Eigenschaft

Straftaten selbsttätig untersuchen (§§ 161, 163 mehrfach ungültige/nichtige StPO).

Zugleich handelt der „Amts“walter in der Funktion des „Staats“anwaltes in Unabhängigkeit gegenüber

dem „Gericht“, unterliegt jedoch uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§§ 144, 147

mehrfach ungültiges/nichtiges GVG). Damit ist eine nicht unerhebliche Einflußmöglichkeit auf die

Staats“anwaltschaften und „Staats“anwälte gegeben, zumal die Weisungsgeber nicht an die

Schriftform gebunden sind. Somit ist insgesamt jedweden rechtswidrigen Handlungen Tür und Tor

geöffnet, weswegen wohl auch nur sehr selten „Amts“walter z.B. wegen Urkundenfälschung,

Rechtsbeugung oder Betrug angeklagt und verurteilt werden (dies geschieht sehr oft wohl eher nur,

um dem Volk, welches der Staat ist, „Frieden, Freiheit, Recht und Ordnung“ vorzugaukeln oder/und wenn man sich untereinander los werden möchte und sich somit als „rechtschaffener“ „Staats“diener inszeniert).

Ein „Recht auf den gesetzlichen Staatsanwalt“ gibt es in der BRD nicht und gesetzliche Gerichte

wurden bekanntlich (s. dazu Abschnitt A) im September 1950 in der BRD abgeschafft – und – so

wundert es nicht, daß der „Amts“walter in der Funktion des „Staats“anwaltes letztlich eine

Ausnahmegerichtsbarkeit/Sondergerichtsbarkeit darstellt; dies stets insbesondere dann, wenn der

Amts“walter in der Funktion des „Staats“anwaltes Offizialdelikte, wie z.B. Urkundenfälschung,

Rechtsbeugung oder Betrug – nicht verfolgt, bzw. die Ermittlungen einstellt, obwohl solche

Tatbestände oft sogar offenkundig vorliegen. Die schon aus der französischen Revolution

gezogenen Lehren werden in der BRD konsequent mißachtet/pervertiert und so der

sogenannte „Staats“anwalt (Exekutive) zum „Richter“ (Judikative) und Henker (Exekutive) in Personalunion (Verstoß gegen die Gewaltenteilung > Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 GG) – und so die Deckung selbst derbster Straftaten innerhalb der Legislative, Exekutive und Judikative möglich gemacht. Zugleich ergeben sich aus den Handlungen des „Staats“anwaltes wie voran bei den anderen „Amts“waltern in den Abschnitten A bis C festgestellt, auch Verstöße gegen die Rechtssicherheit u. das Bestimmtheitsgebot (Art. 20 und Art. 80 Abs. 1 Satz 2, Art 103 Abs. 2 GG) sowie Verstöße gegen das Rechtsstaatprinzip (Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG).

Hinzu kommt:

Immerhin schon nach Jahrzehnten, nämlich am 25.07.2012 – stellte das sogenannte

Bundesverfassungsgericht“ fest, daß das BRD-Wahlrecht Grundgesetzwidrig ist und war. Das betrifft

nach derzeitigen Erkenntnissen alle sogenannten Bundestagswahlen, die seit dem Jahr 1956

abgehalten wurden, wonach es eigentlich selbstverständlich sein sollte:

In einem demokratischen System kann kein Gesetz, keine Verordnung und auch kein Vertrag Rechtskraft erlangen, wenn die dies veranlassenden Personen nicht rechtsgültig gewählt wurden. Schadensersatzforderungen nach §§ 839, 823 BGB, [Art. 25 u. 34 GG] i. V. m. § 5 VStGB, wobei bei fortgesetzter willentlicher/vorsätzlicher Mißachtung der Pflichten des „Amts“walters, der „Amts“walter nicht behaupten kann, er habe nur seine Arbeit getan und von nichts gewußt.

Abschließend – und abgesehen von den Widrigkeiten, die sich bereits aus dem Abschnitt A ergeben, laufen bis dato sämtliche Entscheidungen des sogenannten „Bundesverfassungsgericht“ auch dem Zitiergebot zuwider und sind somit ungültig/nichtig, denn das „Gesetz über das Bundesverfassungsgericht“ (BverfGG) weist in §§ 38, [ehemals 42] und 47 Verstöße gegen das Zitiergebot der Artikel 2 (2), 10, 13 und Art. 14 (1) GG auf.

Zur Entlarvung des rechtswidrigen Postulates des „Handbuches der Rechtsförmigkeit“, wonach derzeit

u. A. die Artikel 2 (1), 5 (2), 6 (1), 9 (1 u. 3), 12 (1), 14, 16a und 19 (4) GG nicht dem Zitiergebot

unterlägen, genügt ein Blick in den Artikel 19 des Grundgesetzes für die BRD, wonach es keine

Einschränkungen der zu zitierenden Grundrechte zu geben hat – sprich, Ausnahmen vom Zitiergebot

kennt der Artikel 19 (1) Satz 2 des Grundgesetzes für die BRD nicht. Ebenso wollte es trotz

subversiven Widerstandes der Parlamentarische Rat verstanden wissen. In der 3. Lesung des

Hauptausschusses beantragte Dr. v. Mangoldt, einmal mehr eine unbehelligte Größe aus der NS-Zeit,

am 08.02.1949 die Streichung des Art. 20c Abs. 1 Satz 2 – Zitat aus dem Protokoll des

Parlamentarischen Rates 48/49 S. 620, Sitzung vom 08.02.1949:

Außerdem beantragen wir hier die Streichung des zweiten Satzes aus den Gründen, die im

Hauptausschuß schon bei der zweiten Lesung angeführt worden sind. Durch die Vorschrift des

zweiten Satzes: „Es darf nur als förmliches Gesetz erlassen werden und muß das Grundrecht

namentlich unter Angabe der es regelnden Gesetzesstelle bezeichnen“ werden dem Gesetzgeber

Fesseln angelegt. Es ist damit zu rechnen, daß die gesetzgebenden Körperschaften sehr häufig vor

der Notwendigkeit stehen werden, ein Gesetz wegen irgendeines formellen Fehlers erneut zu

erlassen, etwa wenn man nicht daran gedacht hat, welches Grundrecht dadurch etwa verletzt werden

könnte. Das ist eine sehr schwierige Frage. Wir wissen, daß man darüber in der Rechtsprechung sehr

lange und sehr häufig darüber gestritten hat, welches Grundrecht überhaupt und wie weit es verletzt

ist. Diese Prüfung, die der Rechtsprechung obliegt und die doch einige Schwierigkeiten gemacht hat,

will man jetzt dem Gesetzgeber überlassen. Das sind Fesseln für den Gesetzgeber, die Ihm seine

Arbeit unnötig erschweren.“

Dr. Dehler antwortete damals: „Wir wollen diese Fesseln des Gesetzgebers und bitten daher, den

Satz 2 aufrechtzuerhalten.“ Nach sprachlicher Überarbeitung durch den Allgemeinen

Redaktionsausschuß wurden die Bestimmungen, nicht zuletzt wohl auch, weil sich Dr. Bergsträsser

zum Thema Notstand in Verbindung mit dem heutigen Art. 19 Abs.1 GG wie folgt geäußert hat, Zitat:

[…], im Notstand wird noch schludriger gearbeitet als sonst. Deswegen sind solche genauen

Vorschriften in diesen Bestimmungen ganz gut, denn ich habe immer die Beobachtung

gemacht, daß bei solchen gesetzlichen Bestimmungen die Neigung besteht sie lax

anzuwenden“, beschlossen.

Schon aus den Protokollen des Parlamentarischen Rates geht hervor, daß Dr. v. Mangoldt alles

andere als zufrieden mit dieser Entscheidung war. Das begründet wohl auch, warum Dr. v. Mangoldt

und andere subversive Elemente später nichts unversucht ließen, den heutigen Art. 19 (1) Satz 2

aufzuweichen. Liest man die anderen Kommentare (Kommentare haben keine Gesetzeskraft!), so

lehnen sich einige an der Meinung (Meinungen haben keine Gesetzeskraft!) Dr. v. Mangoldt‘s an.

Dies jedoch – ist rechtswidrig und leugnet zugleich das Grundgesetz für die BRD!

Aus all dem folgend, gilt: Kein Vorgang, kein Verfahren, keine Strafe – ohne Gesetz und ohne legale Amtswalter (Art. 25, 34 GG, §§ 839, 823 BGB > § 5 VstGB)!

Fazit: Remonstration – ist Pflicht!

Aus den Vorschriften des „Beamten“rechts folgt die Pflicht des „Amts“walters, rechtmäßig zu handeln und somit auch die Pflicht des „Amts“walters, seine Handlungen im Rahmen seiner „Amts“walterischen Aktivitäten auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen (s. z.B. auch OLG Koblenz, U 1588/01). Die Remonstrationspflicht (§ 36 BeamtStG, § 63 BBG) ist im „Amts“walteralltag ein nur selten genutztes Recht, da ein Remonstrant häufig befürchtet, als Querulant (oft werden seitens direkter Vorgesetzter oder höherer Stellen/Personen beispielsweise „Betreuungsverfahren“ inszeniert, die dann penetrant an die sich gegen gegenüber dem Recht extrem renitenten „Amts“waltern erwehrende Opfer regelmäßig vor NS-Zeit-ähnlichem Terror oft nicht verschont bleiben) abgestempelt zu werden. Trotzdem oder gerade deshalb wird die Remonstration in neueren Beiträgen zur Verwaltungsethik sowie zum Whistleblowing (Aufdeckung von Skandalen/Verbrechen)

zunehmend thematisiert. Der „Amts“walter kann sich daher durch die Remonstration vor Disziplinarverfahren schützen, wenn z.B. später die Rechtswidrigkeit einer Anordnung oder Vorschrift festgestellt wird. Gleiches gilt für den Schutz vor Schadensersatzforderungen nach §§ 839, 823 BGB, [Art. 25 u. 34 GG] i. V. m. § 5 VStGB, wobei bei fortgesetzter willentlicher/vorsätzlicher Mißachtung der Pflichten des „Amts“walters, der „Amts“walter nicht behaupten kann, er habe nur seine Arbeit

getan und von nichts gewußt.

Ihrer Darstellung und Ihrem „Beschluss kann ich/können wir aus diesen Gründen nicht folgen und weisen diese zurück!

Eine Zusammenfassung von Jens Bothe.